Großgeräte
Das Großgeräteprogramm zielt darauf ab, Anträge auf Neu- und Ersatzbeschaffungen von Forschungsgroßgeräten nach Art. 91b GG und Großgeräten der Länder (inkl. CIP-Pools und WAP-Cluster) zu finanzieren. Der Forschungsausschuss veröffentlicht halbjährlich eine Ausschreibung (Herbst/Frühjahr).
Details zum Verfahrensweg können Sie der Geschäftsordnung des Forschungsausschusses entnehmen.
Frist: 22.10.2026
© Universität des Saarlandes
Antragseinreichung
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Weiterführende Hinweise
Merkblatt Großgeräte der Länder
Merkblatt Großgeräte nach Art. 91b
Interne Hinweise und Tipps zu DFG Großgeräteanträgen nach Art. 91b im Kontext von Core Facilities
Neue Fördermöglichkeiten im Rahmen des DFG-Programms „Großgeräte“
Im Rahmen des Förderprogramms „Großgeräte“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) können Hochschulen weiterhin Fördermittel für die Anschaffung von Großgeräten erhalten, wobei der Bund 50 % der Kosten übernimmt. Neu ist, dass nun auch Wartungs- und Serviceleistungen förderfähig sind, sofern diese unmittelbar mit der Anschaffung verbunden sind, beispielsweise in Form von Service- oder Wartungsverträgen. Erweiterte Garantien bleiben hingegen von der Förderung ausgeschlossen. Die laufenden Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten, die nach der Anschaffung entstehen, werden weiterhin von den Hochschulen getragen. Mit dieser Erweiterung verfolgt die DFG das Ziel, die Verfügbarkeit der Geräte zu erhöhen, Ausfallzeiten zu reduzieren und eine nachhaltige Nutzung zu fördern.
Kontakt
Prof. Dr. Robert Ernst
Vizepräsident für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung
Geschäftsstelle des Forschungsausschusses
Denise Kunkel
Tel.: +49 681 302-6612
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
Postanschrift
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken