Großgeräteprogramm
Großgeräteprogramm (FUGG, LAGG, CIP, WAP)
Das Großgeräteprogramm zielt darauf ab, Anträge auf Neu- und Ersatzbeschaffungen von Forschungsgroßgeräten nach Art. 91b GG und Großgeräten der Länder nach Art. 143c GG (inkl. CIP-Pools und WAP-Cluster) zu finanzieren. Der Forschungsausschuss veröffentlicht halbjährlich eine Ausschreibung.
Details zum Verfahrensweg können Sie der Geschäftsordnung des Forschungsausschusses entnehmen.
Informationen zur Ausschreibung
- Nächste Deadline: 17. Oktober 2024, 12 Uhr s.t. mittags
- Ausschreibung und Antragsunterlagen: siehe unten
- Weitere Deadline: März eines Jahres
- Ausschreibung und Antragsunterlagen werden am 22.08.2024 veröffentlicht
Bitte beachten Sie folgende Änderungen im "Großgeräteprogramm"
- Bitte verwenden Sie die aktuellen Formulare der DFG: https://www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/formulare_merkblaetter/index.jsp
- Antragseinreichung ausschließlich an forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
- Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob das Gerät an der UdS bereits vorhanden ist und grenzen Sie Ihren Antrag von etwaig vorhandenen Geräten ab: Plattform für Forschungsinfrastruktur
- Es wird auf die Einreichung von Originalunterschriften verzichtet. Alle Anlagen sind zur Ausschlussfrist per E-Mail einzureichen.
- Bitte setzen Sie sich frühzeitig zur Klärung aller Raumfragen mit Dezernat CB (office.cb(at)univw.uni-saarland.de) in Verbindung! Nähere Informationen zu den Verwaltungsschritten zur Ausfertigung der Anlage Raumsituation können Sie der Handreichung Großgeräte entnehmen.
- Sollen Sie eine Serverausstattung beantragen, bitten wir Sie die Anlage Serverausstattung auszufüllen.
- Die Einreichung von Anträgen in deutscher und in englischer Sprache ist möglich. Bei Anträgen in englischer Sprache ist eine allgemeinverständliche deutsche Zusammenfassung einzureichen. Die Präsentation und Diskussion im Forschungsausschuss sind auf Deutsch abzuhalten.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Rabattverhandlungen erwartet werden.
- Folgende Antragsunterlagen sind zur Ausschlussfrist per E-Mail einzureichen:
- Vordruck der DFG für Art. 91b GG oder Art. 143c GG
- Lebensläufe der Antragstellergruppe
- Favorisiertes Angebot
- Mindestens zwei Vergleichsangebote
- Gegebenenfalls Nutzerordnung
- Anlagen: 1) Anlage Raumsituation 2) Quittungsdokument 3) falls zutreffend: Anlage Serverausstattung
4) falls zutreffend: Anlage Core Facility - Nach Neuregelung des Art. 143 c GG: Weiterhin werden die vom Präsidium bewilligten Anträge ab einem Anschaffungspreis von 200.000 € an die DFG zur Begutachtung weitergeleitet. Für Geräte mit einem Anschaffungspreis zwischen 125.000 € und 200.000 € werden durch den Forschungsausschuss analog zur DFG-Begutachtung separat externe Gutachten eingeholt, auf deren Basis eine finale Entscheidung des Forschungsausschusses über die Förderung aus den Landesmitteln des Forschungsausschusses getroffen wird.
Kontakt
Prof. Dr. Robert Ernst
Vizepräsident für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung
Barbara Kauth
Geschäftsstelle des Forschungsausschusses
Tel.: +49 681 302-4418
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
Postanschrift
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken