Zur Unterstützung seiner Arbeit in Hinblick auf Forschungsthemen setzt der Senat einen Forschungsausschuss unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Forschung ein.

Aufgaben

Der Forschungsausschuss ist mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Vorbereitung von Entscheidungen in Angelegenheiten der Forschung, die die gesamte Universität betreffen (im Rahmen der strategischen Vorgaben des Universitätspräsidiums und des Erweiterten Universitätspräsidiums)
  • Erarbeitung von Vorschlägen für die Bildung von Schwerpunkten der Forschung
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Koordination von Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkten

Universitätsinterne Forschungsförderung

Eine weitere wichtige Aufgabe des Forschungsausschusses ist die universitätsinterne Forschungsförderung. Hierzu werden jährlich drei Förderprogramme ausgeschrieben:

  • Großgeräteprogramm (Forschungsgroßgeräte Art. 91b GG, Großgeräte der Länder Art. 143c GG inkl. CIP-Pools, WAP-Cluster)
  • Investitionsprogramm für Forschung und Investitionsprogramm für Lehre
  • Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten


Der Forschungsausschuss führt ein Bewertungsverfahren durch und unterbreitet dem Präsidium Vorschläge zur Finanzierung. Das Präsidium entscheidet über die Mittelvergabe.

 

    • Großgeräteprogramm

      Nächste Ausschlussfrist: 29. März 2023

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    • Anschubfinanzierung

      Nächste Ausschlussfrist: 25. Januar 2023

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    • Investitionsprogramme

      Nächste Ausschlussfrist: Oktober eines Jahres

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    • Mitglieder und Sitzungstermine

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Kontakt

Prof. Dr. Veit Flockerzi
Vizepräsident für Forschung

 

Dr. Verena Krenberger

Referentin des Vizepräsidenten für Forschung

Tel.: +49 681 302-4418
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de

Postanschrift

Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken