Zur Unterstützung seiner Arbeit in Hinblick auf Forschungsthemen setzt der Senat einen Forschungsausschuss unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung ein.
Aufgaben
Der Forschungsausschuss ist mit folgenden Aufgaben betraut:
- Vorbereitung von Entscheidungen in Angelegenheiten der Forschung, die die gesamte Universität betreffen (im Rahmen der strategischen Vorgaben des Universitätspräsidiums und des Erweiterten Universitätspräsidiums)
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Bildung von Schwerpunkten der Forschung
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Koordination von Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkten
Universitätsinterne Forschungsförderung
Eine weitere wichtige Aufgabe des Forschungsausschusses ist die universitätsinterne Forschungsförderung. Hierzu werden jährlich drei Förderprogramme ausgeschrieben:
- Großgeräteprogramm (Forschungsgroßgeräte Art. 91b GG, Großgeräte der Länder Art. 143c GG inkl. CIP-Pools, WAP-Cluster)
- Investitionsprogramm für Forschung und Investitionsprogramm für Lehre
- Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten
Der Forschungsausschuss führt ein Bewertungsverfahren durch und unterbreitet dem Präsidium Vorschläge zur Finanzierung. Das Präsidium entscheidet über die Mittelvergabe.
Aktuelles
Ausschreibung der DFG: zeitlich befristete erweiterte Antragsmöglichkeiten zur Geräteerneuerung (Auszug Information für die Wissenschaft Nr. 30):
Die Antragstellung erfolgt (abgesehen vom niedrigeren Schwellenwert) gemäß den Bedingungen und dem Format des Forschungsgroßgeräte-Programms. Die Anträge beschreiben das zu erneuernde Großgerät und stellen die durch die Erneuerung verlängerte Nutzungsperspektive dar. Die Erneuerungsmöglichkeit ist nicht auf DFG-geförderte Geräte beschränkt, sondern schließt die Ertüchtigung von Großgeräten jeglicher Herkunft ein. Für vorhandene Großgeräte mit einem ursprünglichen Anschaffungswert über 200 000 Euro können Anträge zur Ertüchtigung ab einer Höhe von 100 000 Euro eingereicht werden.
Die Antragseinreichung bei der DFG ist vom 01.07. bis 31.12.2025 möglich.
Da die Anträge (analog zum Großgeräteprogramm) über den Forschungsausschuss laufen, teilen Sie bitte der Geschäftsstelle des Forschungsausschusses bis zum 30.06.2025 mit, ob Sie beabsichtigen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Teilen Sie uns bitte hierzu vorab mit, um welches Großgerät es sich handelt und wie hoch die Kosten für die Ertüchtigung schätzungsweise sind.
Forschungsgroßgeräte: Zeitlich befristete erweiterte Antragsmöglichkeiten zur Geräteerneuerung
Weiterführende Informationen:
Geschäftsordnung des Forschungsausschusses (Stand Juli 2023)
Kontakt
Prof. Dr. Robert Ernst
Vizepräsident für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung | Universität des Saarlandes (uni-saarland.de)
Verantwortlich für die Inhalte dieses Webangebotes:
Barbara Kauth
Geschäftsstelle des Forschungsausschusses
Tel.: +49 681 302-4418
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
Postanschrift
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken