Zur Unterstützung seiner Arbeit in Hinblick auf Forschungsthemen setzt der Senat einen Forschungsausschuss unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Forschung ein.
Aufgaben
Der Forschungsausschuss ist mit folgenden Aufgaben betraut:
- Vorbereitung von Entscheidungen in Angelegenheiten der Forschung, die die gesamte Universität betreffen (im Rahmen der strategischen Vorgaben des Universitätspräsidiums und des Erweiterten Universitätspräsidiums)
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Bildung von Schwerpunkten der Forschung
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Koordination von Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkten
Universitätsinterne Forschungsförderung
Eine weitere wichtige Aufgabe des Forschungsausschusses ist die universitätsinterne Forschungsförderung. Hierzu werden jährlich drei Förderprogramme ausgeschrieben:
- Großgeräteprogramm (Forschungsgroßgeräte Art. 91b GG, Großgeräte der Länder Art. 143c GG inkl. CIP-Pools, WAP-Cluster)
- Investitionsprogramm für Forschung und Investitionsprogramm für Lehre
- Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten
Der Forschungsausschuss führt ein Bewertungsverfahren durch und unterbreitet dem Präsidium Vorschläge zur Finanzierung. Das Präsidium entscheidet über die Mittelvergabe.
Weiterführende Informationen:
Geschäftsordnung des Forschungsausschusses (Stand Juli 2023)
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Großgeräteprogramm
mehr Großgeräteprogramm -
Anschubfinanzierung
mehr Anschubfinanzierung
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Investitionsprogramme
mehr Investitionsprogramme -
Mitglieder und Sitzungstermine
mehr Mitglieder und Sitzungstermine
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Kontakt
Prof. Dr. Veit Flockerzi
Vizepräsident für Forschung
Dr. Verena Krenberger
Referentin des Vizepräsidenten für Forschung
Tel.: +49 681 302-4418
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
Postanschrift
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken