Zur Unterstützung seiner Arbeit in Hinblick auf Forschungsthemen setzt der Senat einen Forschungsausschuss unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung ein.

Aufgaben

Der Forschungsausschuss ist mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Vorbereitung von Entscheidungen in Angelegenheiten der Forschung, die die gesamte Universität betreffen (im Rahmen der strategischen Vorgaben des Universitätspräsidiums und des Erweiterten Universitätspräsidiums)
  • Erarbeitung von Vorschlägen für die Bildung von Schwerpunkten der Forschung
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Koordination von Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkten

Universitätsinterne Forschungsförderung

Eine weitere wichtige Aufgabe des Forschungsausschusses ist die universitätsinterne Forschungsförderung. Hierzu werden jährlich drei Förderprogramme ausgeschrieben:

  • Großgeräteprogramm (Forschungsgroßgeräte Art. 91b GG, Großgeräte der Länder Art. 143c GG inkl. CIP-Pools, WAP-Cluster)
  • Investitionsprogramm für Forschung und Investitionsprogramm für Lehre
  • Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten


Der Forschungsausschuss führt ein Bewertungsverfahren durch und unterbreitet dem Präsidium Vorschläge zur Finanzierung. Das Präsidium entscheidet über die Mittelvergabe.

 

Aktuelles

Ausschreibung der DFG: zeitlich befristete erweiterte Antragsmöglichkeiten zur Geräteerneuerung (Auszug Information für die Wissenschaft Nr. 30): 

Die Antragstellung erfolgt (abgesehen vom niedrigeren Schwellenwert) gemäß den Bedingungen und dem Format des Forschungsgroßgeräte-Programms. Die Anträge beschreiben das zu erneuernde Großgerät und stellen die durch die Erneuerung verlängerte Nutzungsperspektive dar. Die Erneuerungsmöglichkeit ist nicht auf DFG-geförderte Geräte beschränkt, sondern schließt die Ertüchtigung von Großgeräten jeglicher Herkunft ein. Für vorhandene Großgeräte mit einem ursprünglichen Anschaffungswert über 200 000 Euro können Anträge zur Ertüchtigung ab einer Höhe von 100 000 Euro eingereicht werden. 

Die Antragseinreichung bei der DFG ist vom 01.07. bis 31.12.2025 möglich.

Da die Anträge (analog zum Großgeräteprogramm) über den Forschungsausschuss laufen, teilen Sie bitte der Geschäftsstelle des Forschungsausschusses  bis zum 30.06.2025 mit, ob Sie beabsichtigen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Teilen Sie uns bitte hierzu vorab mit, um welches Großgerät es sich handelt und wie hoch die Kosten für die Ertüchtigung schätzungsweise sind.

Forschungsgroßgeräte: Zeitlich befristete erweiterte Antragsmöglichkeiten zur Geräteerneuerung

 

 

    • Groß­ge­rä­te­pro­gramm

      Nächs­te Aus­schluss­frist: 13.11.2025

      mehr
    • An­schub­fi­nan­zie­rung

      Nächs­te Aus­schluss­frist: 21.08.2025

      mehr
    • In­ves­ti­ti­ons­pro­gram­me

      Nächs­te Aus­schluss­frist: 30.10.2025

      mehr
    • Mit­glie­der und Sit­zungs-ter­mi­ne

      mehr

Kontakt

Prof. Dr. Robert Ernst
Vizepräsident für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung | Universität des Saarlandes (uni-saarland.de)

 

Verantwortlich für die Inhalte dieses Webangebotes:

Barbara Kauth

Geschäftsstelle des Forschungsausschusses

Tel.: +49 681 302-4418
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de

Postanschrift

Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken