Allg. StR

Veranstaltungen – Allgemeines Steuerrecht

In dieser Veranstaltung werden zunächst Grundlagen gelegt. Das heißt, die Bedeutung der Steuern und des Steuerrechts wird dargelegt und das Steuerrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts in die Rechtsordnung eingegliedert. Daneben werden der Begriff der Steuern, die Einteilung der Steuern, die Steuerhoheit sowie die rechtsstaatliche Grundordnung der Besteuerung den Studierenden nahe gebracht. Der Hauptteil der Vorlesung befasst sich mit dem Steuerrechtsverhältnis und dem Besteuerungsverfahren. Es wird also der verfahrensrechtliche Teil der Abgabenordnung, namentlich das Abgabenrecht als Eingriffsrecht, behandelt.

Prof. Dr. Christoph Gröpl
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,
deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht

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(Lehrstuhl, Bibliothek sowie Klausur- und Scheinausgabe):
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