UnternStR

Veranstaltungen – Unternehmensteuerrecht

Das Unternehmensteuerrecht weist einen hohen Praxisbezug hinsichtlich der Beratungsberufe auf. Zu nennen sind hier die Berufsfelder der Rechtsanwälte in Unternehmen und Verbänden, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die Verzahnungen mit dem Handels-, Gesellschafts- und Zivilrecht werden in dieser Teildisziplin des Steuerrechts besonders deutlich. Das Unternehmensteuerrecht befasst sich mit verschiedenen wirtschaftlichen Sachverhalten. Dies gibt Gelegenheit, vertieft die wirtschaftliche Betrachtungsweise als besondere Auslegungsregel im Steuerrecht einzuüben. Für deren Verständnis erweisen sich die aus der Vorlesung Buchführung und Bilanzierung erlangten Kenntnisse als besonders hilfreich.

Inhaltlich umfasst diese Vorlesung des Sommersemesters die unternehmerischen Gewinnermittlungsmethoden, die laufende Besteuerung unternehmerischer Tätigkeit sowie die Besteuerung der Begründung und der Beendigung unternehmerischer Aktivitäten. Die Unterschiede in der Besteuerung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften werden in dieser Veranstaltung besonders herausgestellt. Im Unternehmensteuerrecht spielt auch die internationale und europäische Dimension des Steuerrechts eine zentrale Rolle.

 

Näheres zur Veranstaltung unter:

Prof. Dr. Gottschalk

Prof. Dr. Christoph Gröpl
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,
deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht

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