UStR: Vorlesung

Informationen zur Veranstaltung

Zeit:Mi., 17:00–18:30 Uhr
Ort:Geb. B4.1, Raum 0.24
Beginn:24.5.2023
Ende19.7.2023
Dozent:Dr. Matthias Heffinger
Zielgruppe:Studierende des SPB 2; Masterstudierende BWL/W&R

Inhalt der Veranstaltung

In der Vorlesung wird die Umsatzsteuer zunächst in das Rechtssystem eingeordnet, bevor im Wesentlichen dargestellt wird, wie Unternehmer Ausgangs- und Eingangsumsätze zu behandeln haben. Auch die europäische Dimension der Rechtsentwicklung wird in diese Lehrveranstaltung mit einbezogen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass das Umsatzsteuerrecht in besonderem Maße durch Vorgaben des Unionsrechts, und zwar in Gestalt einer Vielzahl europäischer Richtlinien zum Umsatzsteuerrecht, geprägt wird. Innerhalb des gemeinsamen Wirtschaftsraumes der Europäischen Union mit freiem Warenverkehr und einer alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfassenden Dienstleistungsfreiheit kommt der Harmonisierung der Umsatzsteuer ein besonderes Gewicht zu.
 

Vorlesungsbegleitende Materialien


0. Gliederung und Literaturempfehlungen >> PDF

1. Vorlesungseinheit: 24.5.2023 >> PDF

2. Vorlesungseinheit: 31.5.2023 >> PDF

3. Vorlesungseinheit: 14.6.2023 >> PDF

4. Vorlesungseinheit: 21.6.2023 >>PDF

5. Vorlesungseinheit: 28.6.2023 >>PDF

6. Vorlesungseinheit: 5.7.2023 >> PDF; Prüfungsschema für Ausgangsumsätze >>PDF

7. Vorlesungseinheit: 12.7.2023 >> PDF

8. Vorlesungseinheit: 19.7.2023 >> PDF; Prüfungsschema für einen Eingangsumsatz >> PDF

Empfohlene Textsammlungen

  • Aktuelle Steuertexte, C.H. Beck (neueste Auflage) oder
  • Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, NWB Verlag (neueste Auflage) oder
  • Steuergesetze (DStI-Praktikertexte), Boorberg Verlag (neueste Auflage).

Bitte beachten: Studierende der Studiengänge Betriebswirtschaftslehre sowie Wirtschaft und Recht müssen diese Gesetzestexte auch zu den Prüfungen (Klausur oder mündliche Prüfung) mitbringen. Diese Gesetzestexte müssen frei von Eintragungen jeder Art (Randbemerkungen, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen o.Ä.) sowie von Einlagen sein. Zulässig sind Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter des Gesetzes, sofern sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzestextes darstellen. Zulässig sind auch sog. Fähnchen (etwa Post-it Index) zum schnelleren Auffinden von Gesetzesseiten mit darauf angebrachten Hinweisen auf die jeweiligen Vorschriften, sofern sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzestextes darstellen.