>> StaatsR II: AGs

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte

Zeit:siehe unten (Beginn in der
zweiten Vorlesungswoche
[16. KW])
Ort:siehe unten
Zielgruppe:2. Studiensemester
Voraussetzung:Vorlesung Staatsrecht I

 

Im Sommersemester 2019 werden für die Studenten des zweiten Fachsemesters Arbeitsgemeinschaften (AGs) zur Vorlesung "Staatsrecht II – Grundrechte" angeboten.

Zentraler Lehrinhalt der Arbeitsgemeinschaften ist die Prüfung von Grundrechtsverletzungen. Dabei wird insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einzelnen Grundrechten in klausurmäßiger Form aufbereitet. In diesem Rahmen werden auch zentrale Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, die aus der Vorlesung Staatsrecht I bekannt sein sollten, wiederholt und in die Fallbearbeitungen einbezogen.

Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft wird nachdrücklich empfohlen. Bei den Arbeitsgemeinschaften handelt es sich um Lehrveranstaltungen des Pflichtfachstudiums, in denen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 JAG, § 2a JAO, § 5 der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (StuPrO) eine Leistungskontrolle mit der Vergabe von Leistungspunkten stattfindet.

Wichtig: Anmeldung

Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften erfolgt vom 9.4.2019 bis zum 15.4.2019 über das Elektronische Anmeldesystem ELAS.

Ein nachträgliches Wechseln der Arbeitsgemeinschaften wird nicht möglich sein; wir bitten dies bei der Anmeldung zu beachten!

 

Nebenfachstudenten sowie Starterstudenten, die an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen möchten, können sich ab dem 9.4.2018 persönlich am Lehrstuhl (Sekretariat) zu den allgemeinen Öffnungszeiten oder per Mail (lehrstuhl(at)groepl.uni-saarland.de) anmelden.

Termine

Zeit und OrtAG-Leiter
Mo08:30–10:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.24Daniel Bura
Mo10:15–11:45 UhrGeb. B4.1Saal 0.05Dr. Daniel Turchi I
Mo10:15–11:45 UhrGeb. C3.1Saal 0.04Julie Stratmann I
Mo12:00–13:30 UhrGeb. B4.1Saal 0.05Dr. Daniel Turchi II
Mo12:00–13:30 UhrGeb. C3.1Saal 0.04Julie Stratmann II
Mo12:15–13:45 UhrGeb. B4.1Saal 0.21Lukas Schu
Mo14:15–15:45 UhrGeb. B4.1Saal 0.21Max Recktenwald
Di12:00–13:30 UhrGeb. B4.1Saal 0.05Lars Rojan
Di12:15–13:45 UhrGeb. B4.1Saal 0.20Dr. Andreas Feld I
Di16:30–18:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.20Thomas Becker
Mi13:00–14:30 UhrGeb. C3.1Saal 1.01 Dr. Andreas Feld II
Mi13:15–14:45 UhrGeb. B4.1Saal 0.26Maximilian Steinhauer
Mi18:15–19:45 UhrGeb. B4.1Saal 0.20Olaf Schaumlöffel
Do18:15–19:45 UhrGeb. C3.1Saal 0.04Dr. Joshua Berg

Einheiten

KW 16: Einheit 1Besprechung LKK Staatsrecht I vom 8.2.19
KW 17: Einheit 2"Die missglückte Gegendemonstration"
KW 18: Einheit 3"Elfes-Urteil“
KW 19: Einheit 4"Habeas Corpus"
KW 20: Einheit 5"Lüth-Urteil“
KW 21: Einheit 6"Altershöchstgrenze für Notare"
KW 22: Einheit 7"Das umstrittene Pflichtexemplar"
KW 23: Einheit 8"Kündigungsfristen"
KW 24: Einheit 9"Durchsuchung"
KW 25: Einheit 10Besprechung der Probeklausur
KW 26: Einheit 11"Burkini"
KW 27: Einheit 12"Zwangsmitgliedschaft"
KW 28: Einheit 13Wiederholungseinheit
KW 29 oder 30Leistungskontrollklausur

 

Bitte beachten Sie, dass zu den Besprechungsfällen keine Lösungsskizzen ausgegeben oder ins Netz gestellt werden. Denn zu den unabdingbaren Berufsqualifikationen in der Rechtspraxis gehört es, juristische Sachverhalte und Lösungsvorschläge eigenständig aufzunehmen und zu verarbeiten. So wird der Mandant dem Rechtsanwalt keinen schriftlichen Sachverhalt zur Beratung mitbringen, ebenso wenig wird der Richter den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten seine Lösungsidee in der mündlichen Verhandlung schriftlich vorlegen. Die Beispiele ließen sich fortsetzen.

Probeklausur

Auch in diesem Semester bieten wir eine Probeklausur an. Diese findet unter Aufsicht am Freitag, den 31. Mai von 9.30 bis 11 Uhr im AudiMax statt. Die Klausuren werden von den jeweiligen AG-Leitern korrigiert und sodann in den Arbeitsgemeinschaften in der Kalenderwoche 25 besprochen.