Vorl. StaatsR II

Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte

 Zeit:Mo., 16–19 Uhr
 Ort:Geb. B4.1, Audimax
 Beginn:12.4.2010
 Zielgruppe:2. Fachsemester
 Voraussetzung:Vorlesung Staatsrecht I
 LP / CP:

6 / 5

Als zweiter Teil der Lehrveranstaltungen zum Verfassungsrecht baut die Vorlesung Staatsrecht II auf der Vorlesung Staatsrecht I auf. Anders als bei dieser ist Gegenstand der Vorlesung Staatsrecht II weniger das objektive Verfassungsrecht als vielmehr die Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) als subjektiv-öffentliche Rechte par excellence. Wie kaum ein anderer Bereich haben die Grundrechte die Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Ihr Einfluss auf das gesamte öffentliche Recht – und darüber hinaus auch auf das Zivilrecht – kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, und zwar in positiver wie in negativer Hinsicht; ihr Motor war und ist das Bundesverfassungsgericht. An der Bedeutung und Tragweite der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts kommt kein Jurist, der sich mit dem deutschen Recht beschäftigt, vorbei. Dementsprechend akut ist die Relevanz der Grundrechte für alle juristischen Prüfungen bis hin zum zweiten juristischen Examen.
Im Hinblick darauf besteht das Ziel der Vorlesung darin, den Hörern einen fundierten Einblick in die Grundrechte zu bieten und gleichzeitig das nötige Wissen an die Hand zu geben, um Fälle (insbesondere Klausuren) mit Grundrechtsbezug routiniert einer Lösung zuführen zu können.
Zu diesem Zweck werden ergänzend zur und verzahnt mit der Vorlesung Arbeitsgemeinschaften im Öffentlichen Recht angeboten. Im Zentrum dieser Veranstaltungen soll die Prüfung von Grundrechtsverletzungen stehen. Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ist nachdrücklich zu empfehlen.
Benötigte Gesetzestexte:

hauptsächlich: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz – GG), z.B.

Basistexte Öffentliches Recht, Beck-Texte im dtv, 11. Aufl. 2010,

Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland, Textbuch Deutsches Recht, Verlag C.F.Müller, 48. Aufl. 2009/2010,

Grundgesetz, hrsgg. von Dreier/Wittreck, Verlag Mohr Siebeck, 4. Aufl. 2009.

daneben das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG), in den o.g. Textsammlungen enthalten.
 
Lehrbücher und sonstige Literatur (Auswahl):
Epping, Volker, Grundrechte, 4. Aufl. 2009
Grote, Rainer/Kraus, Dieter, Fälle zu den Grundrechten, 3. Aufl. 2008
Hufen, Friedhelm, Staatsrecht II – Grundrechte, 2. Aufl. 2009
Ipsen, Knut, Staatsrecht II, 12. Aufl. 2009
Manssen, Gerrit, Staatsrecht II – Grundrechte, 7. Aufl. 2010
Maurer, Hartmut, Staatsrecht I, 5. Aufl. 2007 (6.Aufl. vorauss April 2010)
Michael, Lothar/Morlok, Martin, Grundrechte, 2. Aufl. 2010
Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard, Grundrechte – Staatsrecht II, 25. Aufl. 2009
Schmidt, Rolf, Grundrechte, 12. Aufl. 2010
Sodan, Helge/Ziekow, Jan, Grundkurs Öffentliches Recht, 4. Aufl. 2010
Stein, Ekkehart/Frank, Götz, Staatsrecht, 20. Aufl. 2007
 
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts:
Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Hrsg.), Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), fortlaufend, derzeit bis Band 120
www.bverfg.de: alle amtlichen Entscheidungen ab 1.1.1998
www.juris.de
Schwabe, Jürgen, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 10. Aufl. 2004
 
Kommentare zum Grundgesetz (Auswahl):
Dolzer, Rudolf/Christian Waldhoff/Graßhof, Karin (Hrsg.), Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Loseblattkommentar, Bände 1 bis 4
Jarass, Hans/Pieroth, Bodo, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 10. Aufl. 2009
v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), Das Bonner Grundgesetz: Kommentar, Band I, 6. Aufl. 2010-03-17
Maunz, Theodor/Dürig, Günter, Grundgesetz, Loseblattkommentar, Bände I bis III
Sachs, Michael (Hrsg.), Grundgesetz, 5. Aufl. 2009
 
Leistungskontrollklausuren (LKK):
Am Ende des Semesters wird sowohl zur Vorlesung als auch zur Arbeitsgemeinschaft je eine LKK angeboten (Zeitumfang voraussichtlich jew. 90 min). Die genauen Termine werden vom Dekanat (jurist. Prüfungsamt) rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Prüfungsgebiete der LKKen sind identisch: Stoff ist das gesamte Staatsrecht II (Grundrechte). Die Schemata (siehe ergänzende Materialien) geben hierzu wichtige Anhaltspunkte. In der LKK zu Vorlesung werden voraussichtlich mehrere kürzere Fälle zur Bearbeitung gestellt, in der LKK zur Arbeitsgemeinschaft voraussichtlich ein größerer Fall.
Schon jetzt wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Nachname und Vorname(n) deutlich (in Druckbuchstaben) zu schreiben sind und dass zusätzlich insb. die Matrikelnummer anzugeben ist. Außerdem dürfen die Klausur-Lösungsblätter nur einseitig beschrieben werden. Sie müssen einen Korrekturrand von 7 cm (das ist ein Drittel der Seite!) aufweisen.

In der Woche vom 14.06.2010 wird eine Probeklausur angeboten. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.

Gliederung

Vorbemerkung: Die Darstellung der sog. allgemeinen Grundrechtslehren wird aus didaktischen Gründen nicht „vor die Klammer gezogen“, sondern erfolgt weitgehend im Zusammenhang mit den sich dafür jeweils anbietenden Einzelgrundrechten.
 
1. a)Ideengeschichte der Grundrechte
b)Grundlegende Systematisierungen
c)Prüfungsaufbau am Beispiel der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
2. Zulässigkeit Verfassungsbeschwerde (Prüfungsaufbau)
3. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
4. a)Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG)
b)Persönliche Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2, Art. 104 GG)
5. a)Kommunikationsfreiheiten (Art. 5 Abs. 1, 2 GG)
b)Freiheit von Kunst und Wissenschaft (Art. 5 Abs. 3 GG)
6. Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
7. Eigentumsgarantie (Art. 14 GG)
8. Gleichheitsrechte, insb. allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
9. a)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG)
b)Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
c)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
10. a)Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG)
b)Justizielle Grundrechte (Art. 101, 103 GG)
11. a)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)
b)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
c)Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)
12. a)Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG)
b)Freizügigkeit (Art. 11 GG)
c)Schutz vor Ausbürgerung, Auslieferung und Asylrecht (Art. 16, 16a GG)
13. Menschenwürdegarantie (Art. 1 GG)
Ergänzende Materialien im PDF-Format
(werden fortlaufend zu den jeweiligen Vorlesungseinheiten verlinkt)
1. Grundrechte: Ideengeschichte; Positivierung; internationale Aspekte
2. Grundrechte: Begriff; Arten; Dimensionen; Funktionen; Adressaten und Wirkungen
3. Freiheitsrechte als Abwehrrechte: Prüfungsschema
4. Grundrechtseingriff – Eingriffsbegriffe
5. Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen (Schranken und Schranken-Schranken)
6. Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG
7. Verfassungsbeschwerde, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG: Zulässigkeitsprüfung
8. Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG
9. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG;
Schutzpflichten als staatliche Leistungspflichten;
Recht auf persönliche Bewegungsfreiheit, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
10. Meinungs(äußerungs)freiheit und andere Kommunikationsgrundrechte, Art. 5 Abs. 1 und 2 GG
11. Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG
12. Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG; Freiheit von Arbeitszwang und Zwangsarbeit, Art. 12 Abs. 2 und 3 GG
13. Grundrechtsfähigkeit von juristischen Personen und anderen Vereinigungen, Art. 19 Abs. 3 GG
14. Eigentumsgarantie, Art. 14 GG
15. Gleichheitsrechte, insb. allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG
16. Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
17. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG;
Grundrechte in Sonderstatusverhältnissen
18. Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG
19. Rechtsschutzgarantie (justizielles Hauptgrundrecht), Art. 19 IV GG
sog. Justizgrundrechte, Art. 101, 103 GG
20. Schutz von Ehe und Familie, Mutterschutz, Gleichberechtigung nichtehelicher Kinder, Art. 6 GG
21. Schulwesen, Art. 7 GG
22. Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit, Art. 4 GG
23. Freizügigkeit, Art. 11 GG
24. Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung, Asylrecht, Art. 16, 16a GG
25. Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit, Art. 9 GG
26. Achtung und Schutz der Menschenwürde, Art. 1 GG

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