StaatsR I: Vorlesung

Vorlesung Staatsrecht I – Staatsgrundlagen, Staatsorganisation

Beginn:15.10.2018
Zeit:Mo., 16 s.t. bis 19 Uhr
Ort:Geb. B4.1, AudiMax
Zielgruppe:1. Studiensemester
Voraussetzung:keine
LP / CP:6 / 4,5
Ergänzende Materialiens. unten

Inhalt

Die Vorlesung Staatsrecht I (Staatsgrundlagen, Staatsorganisation) gehört zu den unabdingbaren Basisveranstaltungen des öffentlichen Rechts und darüber hinaus der gesamten Rechtswissenschaft. Sie erörtert zunächst einschlägige Grundbegriffe (Person, Gesetz, Auslegung) und veranschaulicht historische sowie systematische Zusammenhänge. Sodann vermittelt die Vorlesung die notwendigen Kenntnisse der Staatsrechtsordnung und des Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland, insb. der Staatsgrundlagen (Demokratie, Rechtsstaat, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat). Ausführlich behandelt werden außerdem die Staatsfunktionen Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung sowie Rechtsstellung, Untergliederung und Aufgaben der obersten Bundesorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht). Gleichzeitig werden wichtige Verbindungslinien zum Unions- und Völkerrecht gezogen.

PPt-Präsentationen

(werden fortlaufend nach der jeweiligen Vorlesungseinheit eingestellt)

1.Vorlesungseinheit15.10.2018
2.Vorlesungseinheit22.10.2018
3.Vorlesungseinheit29.10.2018
4.Vorlesungseinheit5.11.2018
5.Vorlesungseinheit12.11.2018
6.Vorlesungseinheit19.11.2018
7.Vorlesungseinheit26.11.2018
8.Vorlesungseinheit3.12.2018
9.Vorlesungseinheit10.12.2018
10.Vorlesungseinheit17.12.2018
11.Vorlesungseinheit7.1.2019
12.Vorlesungseinheit14.1.2019
13.Vorlesungseinheit21.1.2019
14.Vorlesungseinheit28.1.2019

Lehrbücher (Auswahl)

  • Degenhart, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 34. Aufl. 2018;
  • Gröpl, Staatsrecht I, 10. Aufl. 2018;
  • Kämmerer, Staatsorganisationsrecht, 3. Aufl. 2016;
  • Korioth, Staatsrecht I, 4. Aufl. 2018;
  • Morlok/Michael, Staatsorganisationsrecht, 3. Aufl. 2017;
  • Fallsammlung: Degenhart, Klausurenkurs im Staatrecht I, 4. Aufl. 2016.

Kommentare (Studienauswahl)

  • Gröpl/Windthorst/von Coelln, Grundgesetz, Studienkommentar, 3. Aufl. 2017;
  • Hömig/Wolff (Hrsg.), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Handkommentar, 12. Aufl. 2018;
  • Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 15. Aufl. 2018;
  • Maunz/Dürig (Begr.), Herdegen/Klein (Hrsg.), Grundgesetz, Kommentar, Loseblattslg., Stand: 82. EL, Jan. 2018;
  • Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, Kommentar, 8. Aufl. 2018.

Empfohlene Textsammlungen

  • Basistexte Öffentliches Recht (ÖffR), 26. Aufl. 2018 (Beck-Texte im dtv*);
  • Grundgesetz, Beck'sche Textausgaben, 66. Aufl. 2018;
  • Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland, 58. Aufl. 2018 (Textbuch Deutsches Recht, C.F.Müller);
  • jurisLex, Sammlung 1. und 2. Semester, Ausgabe Saarland (mit Text der Verfassung des Saarlandes, allerdings ohne Unionsrecht);
  • für "Profis": Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, Loseblattslg., Stand: 120. EL, August 2018.

 * Bitte beachten: In der "abgespeckten" Version (Grundgesetz, Beck-Texte im dtv) ist insb. das Bundeswahlgesetz (BWahlG) nicht abgedruckt. Für die Leistungskontrollklausuren ist diese Version daher nicht ausreichend. Ihre Textsammlung muss also mindestens die folgenden Texte enthalten: GG, GeschOBT, AbgG, BWahlG, BVerfGG, PartG.

Hinweise zur Leistungskontrollklausur (LKK)

Die LKK zur Vorlesung Staatsrecht I wird am Freitag, dem 8.2.2019 um 9 Uhr im AudiMax sowie im Hörsaal 0.18, Geb B4.1, stattfinden.

Die Klausur wird voraussichtlich eine Bearbeitungszeit von 90 bis 105 Minuten haben. Inhalt der Klausur ist der Stoff der gesamten Vorlesung. Vom Aufgabentypus her kann die Klausur Fragen zur Vorlesung und/oder einfache Fälle enthalten. Beides wird im Rahmen der Vorlesung und vor allem im Rahmen der vorlesungsbegleitenden Tutorien geübt werden.

Die Aufteilung der Prüfungsteilnehmer auf die beiden Säle erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:

  • Nachnamen beginnend mit den Buchst. "A" bis einschl. "S": AudiMax
  • Nachnamen beginnend mit den Buchst. "T" bis einschl. "Z" (und ggf. Umlaute): Hörsaal 0.18

 

Bitte beachten: In der LKK verwenden Sie Ihre eigene Gesetzestextsammlung; Sie dürfen nur jeweils ein Exemplar mitbringen. Diese Textsammlungen müssen frei sein von Einlagen (insb. "Spickzetteln") und Eintragungen jeder Art. Verboten sind namentlich handschriftliche Randbemerkunen, Verweisungen auf andere Vorschriften, (Aus-)Streichungen, andere Textänderungen o.Ä.

Zulässig sind hingegen

  • Unterstreichungen (auch farbig) und Überstreichungen (z.B. mit Leuchtstiften) zur Hervorhebung einzelner Wörter oder Passagen von Rechtsvorschriften, sofern aus ihnen nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzestextes erkennbar ist,
  • Registerfahnen bzw. Griffregister (sog. Fähnchen, etwa "Post-it Index") zum schnelleren Auffinden von Seiten in der Textsammlung, auch mit darauf angebrachten Hinweisen auf das jeweilige Gesetz. Unzulässig sind hingegen Hinweise auf einzelne Rechtsvorschriften (Paragraphen, Artikel o.Ä.).

 

Hinweise zur Möglichkeit einer Remonstration und deren Voraussetzungen finden Sie hier.