Eingeschränkte Nutzung von Hörsälen und Seminarräumen
Übersicht über die aktuellen Obergrenzen der Teilnehmendenzahl für Veranstaltungsräume (Hörsäle und Seminarräume)
Geänderte Maximalbelegung in Hörsälen und Seminarräumen
Die folgenden Beispiele zeigen, wie eine den Abstandsvorschriften genügende Belegung von Hörsälen und Seminarräumen aussehen könnte:
- Beispiel 1: Seminarraum - Tische und Stühle lose
- Beispiel 2: Hörsaal - Stuhlreihen, klappbar, lose
- Beispiel 3: Hörsaal - Festes Gestühl, große Abstände
Sitzplanbemessungen
Um Sie bei der Abschätzung, wie viele Plätze in Hörsälen oder Seminarräumen unter Wahrung der Abstandsregeln zur Verfügung stehen, zu unterstützen, stellen wir Ihnen hier weitere exemplarische Beispiele zur Verfügung:
- Bei Veranstaltungsräumen, in denen Seminartische und Stühle zum Einsatz kommen ist davon auszugehen, dass ca. 23 % der Stühle nutzbar sind. Je größer die Tische sind, umso höher ist die Prozentzahl der nutzbaren Stühle. → Beispiel
- Bei Veranstaltungsräumen, in denen nur Stühle, z. B. mit Klapptablaren zum Einsatz kommen, ist davon auszugehen dass ca. 15 % der Stühle nutzbar sind. Stehen die Stühle weiter auseinnder kann die Prozentzahl etwas höher sein. → Beispiel
- Bei Veranstaltungsräumen mit festem Gestühl (große Hörsäle) ist aufgrund der Enge und dem üblicherweise ansteigenden Gestühl nur ein Prozentsatz von ca. 10 % (bei schmalem Gestühl) bis 13 % (bei weitem Gestühl) der Sitzmöglichkeiten nutzbar. → Beispiel
Kennzeichnung von Sitzplätzen in Hörsälen
Um in Hörsälen die Mindestabstände sicher einhalten zu können, sind die zulässigen Sitzplätze mit einem grünen Punkt gekennzeichnet, wie das folgende Beispiele zeigt: