Eingeschränkte Nutzung von Hörsälen und Seminarräumen

Übersicht über die aktuellen Obergrenzen der Teilnehmendenzahl für Veranstaltungsräume (Hörsäle und Seminarräume)

Campus Saarbrücken

Campus Homburg

Geänderte Maximalbelegung in Hörsälen und Seminarräumen

Die folgenden Beispiele zeigen, wie eine den Abstandsvorschriften genügende Belegung von Hörsälen und Seminarräumen aussehen könnte:

 

Sitzplanbemessungen

Um Sie bei der Abschätzung, wie viele Plätze in Hörsälen oder Seminarräumen unter Wahrung der Abstandsregeln zur Verfügung stehen, zu unterstützen, stellen wir Ihnen hier weitere exemplarische Beispiele zur Verfügung:

  1. Bei Veranstaltungsräumen, in denen Seminartische und Stühle zum Einsatz kommen ist davon auszugehen, dass ca. 23 % der Stühle nutzbar sind. Je größer die Tische sind, umso höher ist die Prozentzahl der nutzbaren Stühle. → Beispiel
  2. Bei Veranstaltungsräumen, in denen nur Stühle, z. B. mit Klapptablaren zum Einsatz kommen, ist davon auszugehen dass ca. 15 % der Stühle nutzbar sind. Stehen die Stühle weiter auseinnder kann die Prozentzahl etwas höher sein. → Beispiel
  3. Bei Veranstaltungsräumen mit festem Gestühl (große Hörsäle) ist aufgrund der Enge und dem üblicherweise ansteigenden Gestühl nur ein Prozentsatz von ca. 10 % (bei schmalem Gestühl) bis 13 % (bei weitem Gestühl) der Sitzmöglichkeiten nutzbar. → Beispiel

Kennzeichnung von Sitzplätzen in Hörsälen

Um in Hörsälen die Mindestabstände sicher einhalten zu können, sind die zulässigen Sitzplätze mit einem grünen Punkt gekennzeichnet, wie das folgende Beispiele zeigt: