"Eine Hochschule für Alle" - wir sind dabei.

Auf dieser Seite geht es um die Aufgaben und Ziele der/des  Inklusionsbeauftragten sowie um Kontaktmöglichkeiten. Umfangreichere Informationen erhalten Führungskräfte und Beschäftigte der UdS nach der Neuvergabe der Beauftragung im Intranet. 

Externe Besucher*innen finden weiterhin nützliche Hinweise hier auf den Unterseiten: 

Aufgaben

"Der/die Inklusionsbeauftragte (m/w/d) vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich."
§ 181 SGB IX

Das bedeutet in der Praxis

  • Mitarbeit bei der Eingliederung schwerbehinderter Beschäftigter an der UdS
  • Prüfung von behinderungsgerechten Beschäftigungsbedingungen
  • Überwachung der Beschäftigungspflichtquote für die UdS
  • Einhaltung der Pflichten der UdS bei Bewerbungsverfahren
  • Zusammenarbeit mit dem Inklusionsamt im Landesamt für Soziales Saarland
  • Kooperation mit den Agenturen für Arbeit