"Eine Hochschule für Alle" - wir sind dabei.
Auf dieser Seite geht es um die Aufgaben und Ziele der/des Inklusionsbeauftragten sowie um Kontaktmöglichkeiten. Umfangreichere Informationen erhalten Führungskräfte und Beschäftigte der UdS nach der Neuvergabe der Beauftragung im Intranet.
Externe Besucher*innen finden weiterhin nützliche Hinweise hier auf den Unterseiten:
Aufgaben
"Der/die Inklusionsbeauftragte (m/w/d) vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich."
§ 181 SGB IX
Das bedeutet in der Praxis
- Mitarbeit bei der Eingliederung schwerbehinderter Beschäftigter an der UdS
- Prüfung von behinderungsgerechten Beschäftigungsbedingungen
- Überwachung der Beschäftigungspflichtquote für die UdS
- Einhaltung der Pflichten der UdS bei Bewerbungsverfahren
- Zusammenarbeit mit dem Inklusionsamt im Landesamt für Soziales Saarland
- Kooperation mit den Agenturen für Arbeit