Die Universität des Saarlandes (UdS) bietet die Möglichkeit, Hinweise auf

  • Verstöße gegen Recht und Gesetz, die die UdS betreffen,
  • Verstöße gegen Richtlinien und Vorgaben der UdS

an die Interne Meldestelle der UdS abzugeben.

Die Abgabe ist unter dem strengen Schutz der Identität oder anonym möglich.
Die etablierten Meldewege (Vorgesetzte, Ombudsperson Gute wissenschaftliche Praxis etc.) bleiben unberührt. Die Interne Meldestelle der UdS ergänzt diese als zusätzlichen Meldekanal, den das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vorsieht.

Die Identität hinweisgebender Personen ist insbesondere durch das HinSchG geschützt, wenn die Abgabe ihrer Hinweise an die Interne Meldestelle der UdS erfolgt. Die Ansprechpersonen dieser Meldestelle bearbeiten Hinweise unter Wahrung der Vertraulichkeit. Bei Bedarf werden weitere zur Verschwiegenheit verpflichtende Personen eingebunden.

Die Interne Meldestelle der UdS nimmt Hinweise von Personen entgegen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit an der UdS oder im Vorfeld einer solchen beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße und/oder Missstände an der UdS erlangt haben. Studierende, die ein Beschäftigungsverhältnis mit der UdS besitzen oder besaßen steht es frei, ihren Hinweis an die interne Meldestelle der UdS abzugeben, sofern die Meldung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit ihres Beschäftigungsverhältnisses mit der UdS steht oder stand. Trifft dies nicht zu, wenden sich Studierende bitte an die für sie zuständigen Ansprechpersonen.

Ansprechpersonen


Frau Selina Montalto Monella, Ass. iur.
Tel.: +49 681 302-2764
selina.montalto(at)uni-saarland.de

Herr Jochen Daub, Antikorruptionsbeauftragter
Tel.: +49 681 302-4303
jochen.daub(at)uni-saarland.de

Bitte senden Sie Ihre vertrauliche Post mit dem Vermerk “Persönlich”
einer der beiden oben genannten Ansprechpersonen zu.

Postanschrift:
Universität des Saarlandes
Interne Meldestelle - Standort Meerwiesertalweg
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken

Informationen für hinweisgebende Personen


1. Schutz für hinweisgebende Personen
Hinweisgebende Personen müssen unter Einhaltung bestimmter Bedingungen keine negativen Konsequenzen der UdS befürchten. Sie sollten zu ihrem eigenen Schutz insbesondere beachten:

a) Wahrheit des Meldungsinhalts
Meldungen sollten nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden. Der Schutz der Identität hinweisgebender Personen reicht nur so weit, wie diese selbst nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hinweisgebende Personen sollten daher nur Hinweise auf Missstände abgeben, wenn sie Kenntnis über einen Verstoß oder einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen eines Verstoßes haben. Werden Meldungen leichtfertig oder wissentlich falsch abgegeben oder unberechtigte Vorwürfe bzw. Anschuldigungen erhoben, müssen hinweisgebende Personen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

b) Einreichung anonymisierter Unterlagen bei gewünschter Anonymität
Möchten hinweisgebende Personen der Internen Meldestelle Unterlagen übermitteln oder beschreiben sie einen Vorfall im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit an der Universität des Saarlandes, sollten sie bedenken, dass in den Unterlagen oder Beschreibungen persönliche Informationen enthalten sein können, die Rückschlüsse auf ihre Identität zulassen. Sofern hinweisgebende Personen eine Anonymität wünschen, sollten diese Informationen in den zur Übermittlung vorgesehenen Unterlagen entfernt werden.

2. Möglichkeiten zur personalisierten oder anonymen Abgabe eines Hinweises:
- per Webformular über den Button “Webformular für Hinweisgeber*innen” (siehe unten),
- per E-Mail,
- per Telefon,
- auf Wunsch per Webmeeting oder Treffen vor Ort in Saarbrücken.

3. Webformular zur Abgabe eines Hinweises
Mit Klick auf den nachfolgenden Button erfolgt die Weiterleitung zu einem Webformular. Über dieses können Verstöße gemäß § 2 HinSchG sowie Verstöße gegen interne Vorgaben der Universität des Saarlandes gemeldet werden.

Webformular für Hinweisgeber*innen

4. Ergänzende Informationen im Intranet
Ergänzende Informationen stehen im Intranet zur Verfügung unter:

Interne Meldestelle der UdS

Alle Hochschullehrinnen und Hochschullehrer sowie alle Bediensteten der Universität des Saarlandes werden ermutigt, bei Kenntnis von Verstößen, die die Universität des Saarlandes betreffen, sich an die Interne Meldestelle der Universität des Saarlandes oder an die bisherigen etablierten Meldestellen zu wenden. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, Probleme schnell und nachhaltig zu lösen.