Über dieses Formular können Verstöße nach § 2 HinSchG, die die Universität des Saarlandes (UdS) betreffen, sowie Verstöße gegen interne Richtlinien und Vorgaben der UdS gemeldet werden.
Sofern wir mit Ihnen in Kontakt treten dürfen, geben Sie bitte Ihren Namen, Vornamen und Ihre E-Mail-Adresse an.
3. Hinweismeldung
Die Meldung kann frei formuliert werden. Sie sollte so konkret wie möglich sein. Orientierungshilfe für die Formulierung können unter anderem folgende Fragen sein:
a) Welche Person(en) ist (sind) von der Meldung betroffen?
b) Was ist passiert? (Schilderung des Sachverhalts)
c) Wann, wie oft und wo hat sich der Vorfall ereignet?
Sofern Sie anonym bleiben möchten, beachten Sie bitte, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre Identität ermöglichen. Insbesondere sollten die Formulierungen so gewählt werden, dass auch im Rahmen möglicher Folgemaßnahmen für Dritte keine Anhaltspunkte entstehen, die unter anderem aus der Art und Weise der Sachverhaltsdarstellung Rückschlüsse auf Ihre Identität schließen lassen.
6. Dokumente beifügen
Falls Sie der Meldung Unterlagen beifügen möchten, können Sie diese über den Button "Datei auswählen" vornehmen.
Bitte bedenken Sie, dass in den Dateien auch versteckte persönliche Informationen enthalten sein können, die Rückschlüsse auf Ihre Identität ermöglichen. Falls Sie anonym bleiben möchten, entfernen Sie diese Informationen in den zur Übermittlung vorgesehenen Unterlagen vor dem Hochladen.
Die Namen der hochgeladenen Dateien werden im nächsten Schritt verschlüsselt.
Sofern Sie einen Kommunikationsweg angegeben haben, erhalten Sie auf diesem eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie eine Eingangsbestätigung gewünscht, aber innerhalb von sieben Tagen nach Abgabe der Meldung keine erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte nach dem Sachstand.