07.01.2022

Möglichkeit zur Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
wir möchten Sie heute auf die Möglichkeit hinweisen u.a. aus wichtigen persönlichen oder besonderen Gründen eine Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung beantragen zu können. Dies ist beispielsweise möglich bei Niederkunft der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin, bei Tod (Ehegatte/Ehegattin, Lebenspartner/Lebenspartnerin, Kind oder Elternteil), bei Wohnungswechsel aus dienstlichem Grund oder bei schwerer Erkrankung eines Angehörigen oder Kindes. Benötigen Sie weitere Informationen? Sprechen Sie uns gerne an!