Nützliche Texte
Interne Dokumente
Kodex zum fürsorglichen Umgang mit Beschäftigten
Code de bonne conduite envers les salarié-e-s de l’Université de la Sarre
Code of practice for the considerate and respectful treatment of employees at Saarland University
Ratgeber
GEW: Präsentation des neuen Rechtsratgebers Familie und wissenschaftlichen Qualifizierung
Ratgeber der GEW zum neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Ratgeber Arbeitsplatz Hochschule und Forschung
Lehrbeauftragte, rechtlicher Rahmen und Hintergrundinformationen
Ratgeber Selbstständige Lehrkräfte
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen
Mutterschutzgesetz (Wikipedia)
Gesetzestexte und andere Dokumente
Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)
Neue Entgeltordnung im TVL (Gesamtwerk)
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) 2016
Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG)
Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG); Nachfolger des Universitätsgesetzes (UG)
Urlaubsverordnung für saarländische Beamte und Beamtinnen
Saarländisches Beamtenversorgungsgesetz
Saarländische Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO)
Besoldungstabelle für Beamte (2019)
TV-L Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
TV-L Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte
Saarländisches Reisekostengesetz
Verwaltungsvorschriften zum Saarländischen Reisekostengesetz (SRKG)
Allerlei Nützliches
- Präsentation von Andreas Keller zur Situation des akademischen Mittelbaus an deutschen Hochschulen (2015).
- Vorlage zur Geltendmachung weiterer Urlaubstage laut BAG-Urteil: "Unwirksamkeit der Lebensaltersstaffelung zur Dauer des Erholungsurlaubs"
- Für Teilzeitbeschäftigte: Zitat aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): "§9 Verlängerung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen."
- Regelung für 24.12 und 31.12: Die Bediensteten der UdS sind nach TV-L §6 (3) am 24.12 und am 31.12 unter Fortzahlung des Gehaltes freigestellt: "Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 von der Arbeit freigestellt. Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen/ dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.
Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 3: Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten, die wegen des Dienstplans am Feiertag frei haben und deshalb ohne diese Regelung nacharbeiten müssten." - WR: Empfehlungen zu Karrierewegen und Personalstrukturen
- HRK: Orientierungsrahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Promotion und akademischer Karrierewege neben der Professur
- Verfahren bei notwendigen Umsetzungen, die durch Umstrukturierung der Universität erforderlich werden
- Informationen zu zusätzlichen tariflichen Leistungen
- Jobticket jetzt auch für Mitarbeiter/innen der Universität des Saarlandes
- Dienstvereinbarung "VoIP"
- Stellungnahme der beiden Personalräte zu VoIP
- Vorsicht! veraltet!:Wichtige Information für alle Beschäftigten mit Fristverträgen: Ablösung des Hochschulrahmengesetzes durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz
- Vorsicht! veraltet!: Flyer zum Befristungsrecht
- Mitarbeiter/innen-Gespräche 2007
- Anrecht von nichtrauchenden Beschäftigen auf einen rauchfreien Arbeitsplatz
- Gesundheitsrisiko durch Tonerstaub bei Laserdruckern und Kopierern?
- Neue Bestimmungen bei Fristverträgen ab 1. Juli 2003
- Zusatzversorgung (ZVK): Information für die Angestellten im Wissenschaftsbereich zum neuen Tarifvertrag Altersversorgung (ATV)
- Flyer zur ZVK (Vorsicht! nicht aktuell)
- Regeln für mehr Sicherheit und Zivilcourage
- Verkehrsgutachten Einfahrtsbereich