20.08.2018

TIPP des Monats

Kennen Sie Ihre Stellenbeschreibung?

Die in der Stellenbeschreibung aufgelisteten Tätigkeiten sind die Grundlage für Ihre Eingruppierung. Kennen Sie Ihre Stellenbeschreibung? Sind die von Ihnen auszuübenden Tätigkeiten identisch mit den Aufgaben, die Sie tagtäglich ausüben? Wir empfehlen Ihnen dies einfach mal zu überprüfen. Sollten Sie feststellen, dass Sie andere insbesondere höherwertige Tätigkeiten vollbringen, als in der Stellenbeeschreibung aufgeführt, dann sollten Sie ggf. über eine Anpassung der Stellenbeschreibung nachdenken. Aber Achtung: Über eine mögliche Anpassung der Stellenbeschreibung oder sogar eine Höhergruppierung entscheidet NICHT der oder die Vorgesetzte, sondern die Personalabteilung (=Arbeitgeber).