02.04.2020

Tipp des Monats

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ohne die Personalvertretungen zu beteiligen ist ein Verfahren zum Umgang mit bereits gewährtem Urlaub in der Krise beschlossen worden, das für den wissenschaftlichen Betrieb zum großen Teil unpassend ist. Sollten Sie also Urlaub für eine Reise beantragt haben, diese aber wegen der Krise nicht antreten können, dann kann der Urlaub nur noch dann storniert werden, wenn Ihr Vorgesetzter/Ihre Vorgesetzte bestätigt, dass die Stornierung des Urlaubs auch im Sinne der Universität sinnvoll ist, weil Sie beispielsweise bei der Umstellung der Lehre auf digitale Angebote helfen müssen etc.

Bleiben Sie gesund!