26.06.2019

TIPP des Monats

Resturlaub bei Vertragsende ohne Anschlussvertrag.

 

Ein kürzlich gesprochenes Urteil hat auch Auswirkungen auf den
Resturlaub. Droht Urlaub zu verfallen, dann ist die Universität als
Arbeitgeberin gehalten, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer davor
zu warnen. Kann also Urlaub nicht mehr genommen werden vor dem Ablauf
eines Arbeitsvertrages ohne Anschlussvertrag, so kann bei der
Personalabteilung die Auszahlung des Urlaubs beantragt werden.