Prof. em. Dr. Heinz Koriath

Wirken an der Universität des Saarlandes

Herr Professor em. Dr. Heinz Koriath hatte von 1995 bis 2021 an der Universität des Saarlandes den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosiphie und Rechtstheorie inne - zuvor 1987 Promotion (Kausalität, Bedingungstheorie und psychische Kausalität) und 1993 Habilitation (Grundlagen stafrechtliher Zurechnung). Es können zwei Forschungsschwerpunkte hervorgehoben werden, nämlich das materielle Strafrecht und die Rechtsphilosophie.

In der sehr facettenreichten Strafrechtsdogmatik beschäftigt er sich mit der "ewigen" Frage nach dem Wesen und Rechtfertigung (Vergeltung, Prävention) einer staatlichen Sanktion sowie mit der Frage, unter welchen Bedingungen einer Person eine Sanktion zugerechnet werden kann. Letztere Frage gliedert sich wiederum in die objektive (Norm, Handlung, Kausalität) und subjektive (Schuld, Vorsatz, Fahrlässigkeit) Zurechnung. 

Gegenstand von Professor Koriaths Forschung - durch zahlreiche Publikationen ausgewiesen - ist die rationale (Re-)Konstruktion dieses für die Dogmatik des Strafrechts kaum zu überschätzenden Grundmusters.

Der zweite Arbeitsschwerpunkt sind zwei Bereiche aus dem außerordentlich weiten Feld der abendländischen Rechtsphilosophie. Einmal geht es um den Zusammenhang von Recht und Gerechtigkeit, vor allem natürlich um die Frage: Was ist Gerechtigkeit? (Von Platon bis Rawls) Zum anderen gibt es das (vielleicht nur vorläufig) ungelöste Problem der Rechtfertigung (Begründung) moralischer und rechtlicher Normen (oder/und Normenordnungen). Gerade diese Frage ist im Kontext der gegenwärtigen Analytischen Philosophie und Wissenschaftstheorie aktueller, offener und komplizierter denn je. 

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