Datenschutz

Datenschutz

Ihre Daten und die Ihres Kindes, die wir im Rahmen unserer Studien erheben, werden nicht an Dritte übermittelt und sie sind auch nicht im Internet zugänglich. Alle an der Studie beteiligten Mitarbeiter/-innen und Student/-innen wurden auf ihre Schweigepflicht sowie auf das Datenschutzgesetz hingewiesen. Hierzu wurden aufgrund ihrer Aufgabenstellung, zu der auch der Umgang mit personenbezogenen Daten gehört, gemäß Art. 5, Art. 32 Abs. 4, Art. 83 Abs. 4 DSGVO, der §§ 42, 43 BDSG sowie der §§ 202a ff. StGB auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Danach ist es ihnen untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende ihrer Tätigkeit an der Universität des Saarlandes hinaus.

Dieses Vorgehen wurde mit dem Datenschutzbeauftragten der Universität des Saarlandes abgesprochen.

Stand: Dezember 2019