Seminarregeln - Anwesenheitspflicht
Für den erfolgreichen Abschluss des Seminars ist eine regelmäßige Teilnahme erforderlich.
Insgesamt dürfen maximal zwei Seminartermine versäumt werden.
- Ein Fehltermin kann ohne Nachweis in Anspruch genommen werden.
- Ein weiterer Fehltermin ist nur mit ärztlicher Krankschreibung zulässig.
Bitte beachten Sie: Es werden keine Kompensationsleistungen für versäumte Termine angeboten.
Eine darüber hinausgehende Abwesenheit führt in der Regel zum Nichtbestehen des Seminars.