Decentralized Data Privacy Protocol - ddpp

ddpp
Decentralized Data Privacy Protocol - offenes, dezentrales Webprotokoll zur dienstübergreifenden Verwaltung von Datenschutzpräferenzen
- Laufzeit: 2026 - 2029
- Förderer: BMFTR
Motivation
Mit der zunehmenden Nutzung digitaler Dienste geht eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Präferenzen einher, deren Verwaltung für Nutzende zunehmend intransparent und unübersichtlich wird. Eine wirksame und dienstübergreifende Kontrolle über die eigene Datenverarbeitung ist praktisch kaum mehr möglich. Das Forschungsprojekt ddpp (Decentralized Data Privacy Protocol) entwickelt daher ein offenes, dezentrales Webprotokoll zur dienstübergreifenden Verwaltung von Datenschutzpräferenzen. Als Lehrstuhl für Rechtsinformatik bauen wir dabei gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE (als Konsortialführer) die Brücke zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen und technischer Umsetzung.
Ziele und Vorgehen
Statt Datenschutzeinstellungen in jedem Dienst einzeln zu verwalten, sollen Nutzende ihre Präferenzen künftig zentral über einen sogenannten „Personal Privacy Preferences Place" steuern können, wahlweise auch selbst gehostet. Die Präferenzen werden anschließend automatisiert über das im Projekt neu ausgearbeitete Protokoll mit den angebundenen Diensten synchronisiert.
Die technische Entwicklung und Erforschung von Architektur und Protokoll übernimmt Fraunhofer IESE. Als Lehrstuhl für Rechtsinformatik ordnen wir die technischen Konzepte in den rechtlichen Rahmen ein und begleiten deren Umsetzung entsprechend.
Dabei folgt das Projekt dem Prinzip „Privacy by Default": Datenschutzfreundliche Einstellungen sollen von Anfang an technisch unterstützt werden, sodass Nutzende ihre Privatsphäre wirksam schützen können, ohne sich durch komplexe Einstellungen oder wiederholte Präferenzabfragen arbeiten zu müssen. Die Projektergebnisse sollen zudem die Grundlage für eine mögliche Standardisierung bilden. Die zentralen Konzepte sollen in relevante Fach- und Standardisierungsgremien eingebracht werden.
Innovation und Perspektivn
Die Idee eines automatisierten Managements datenschutzrechtlicher Präferenzen, traditionell meist als Einwilligungsmanagement bekannt, ist nicht grundlegend neu: Bereits seit 2025 existiert mit den PIMS (Personal Information Management Systems) im Sinne des TDDDG ein entsprechendes Konzept. Das ddpp-Projekt knüpft an diese Idee an und denkt sie weiter, mit dem Ziel, daraus ein offenes, standardisierbares Protokoll zu entwickeln, das dienst- und anbieterübergreifend interoperabel funktioniert. Dazu suchen wir bewusst den Austausch mit bereits bestehenden Konzepten und Initiativen, um Synergien zu nutzen statt Parallelstrukturen zu schaffen.
Die eigentliche Innovation liegt damit weniger in der Grundidee als in der konsequenten Standardisierung und dezentralen Architektur, die auch selbst gehostet werden kann: Erstmals sollen Nutzende ihre Präferenzen einmalig festlegen und automatisiert über verschiedenste Dienste hinweg durchsetzen können. Durch die Einbindung von Aufsichtsbehörden und Wirtschaftspartnern eröffnet sich zudem die Perspektive, zentrale Konzepte direkt in bestehende und künftige Standardisierungs- und Regulierungsprozesse einzubringen.
Forschungsabreit des Lehrstuhls
Der Lehrstuhl für Rechtsinformatik übernimmt das rechtsbegleitende Arbeitspaket. Im Mittelpunkt steht die fortlaufende Analyse der rechtlichen Anforderungen an eine nutzerzentrierte Lösung für Datenschutzeinstellungen, insbesondere an die entwickelte Ontologie und deren Semantik. Relevant sind dabei unter anderem Fragen der rechtmäßigen Verarbeitung auf Basis gewählter Präferenzen, der Einbettung von Betroffenenrechten sowie des Identitätsmanagements.
Rechtlich berührt das Projekt dabei bei Weitem nicht nur DSGVO, TDDDG und EHDS, sondern wirft auch in weiteren Rechtsgebieten, etwa der ePrivacy-Richtlinie oder dem Data Act, spannende, bislang kaum erforschte Fragestellungen auf. Ergänzend begleitet der Lehrstuhl aktuelle regulatorische Entwicklungen wie den Digital Omnibus, um daraus juristisch fundierte Handlungsempfehlungen für Standardisierung und Regulierung abzuleiten.
Presse und Medien
Anlässlich des Projektstarts haben sowohl das Fraunhofer IESE als auch die Universität des Saarlandes eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Die Pressemitteilung der Universität finden Sie hier: Webseite der Universität des Saarlandes
Die Pressemitteilung des IESE finden Sie hier: Fraunhofer IESE
Wie ddpp künftig für weniger lästige Datenschutz-Abfragen sorgen soll, erklärt Frank Elberzhager vom Fraunhofer IESE im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Hören Sie hier in das Interview „Schluss mit lästigen Datenschutz-Abfragen dank ddpp" hinein.