Vorlesung Datenschutz in der Praxis

- Vorlesung -

 

Dozent: Prof. Dr. Christoph Sorge

Zeit/Ort: Di, 18 – 20 Uhr c.t. B4.1, 0.07 (Hybrid oder digital)

Beginn der Vorlesung: 26.10.2021

Es gelten die 3G-Regel sowie die üblichen Maßgaben zur Kontaktverfolgung, die vor Ort nochmal erläutert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MS-Teams:

Vorträge:

  • 26.10.2021 (Hybrid) Jens Kubieziel: Tor als Beispiel für Privacy by Design (Folien)
  • 09.11.2021 (Nur digital) RAin Carola Sieling: Datenpannenmanagement im Unternehmen und Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden (Folien)
  • 16.11.2021 (Hybrid) Prof. Dr. Thomas Söbbing, LL.M: Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und deren Streitpunkte in der Praxis (Folien)
  • 30.11.2021 (Nur digital) RA Dr. Carlo Piltz: DSGVO-­Betroffenenrechte in der Praxis (Folien)
  • 11.01.2021 (Nur digital) RAin Katrin Kirchert, LL.M: Neue Standardvertragsklauseln für die Datenübermittlung in Drittländer (Folien)
  • 25.01.2022 (Nur digital) RAin Anna Cardillo: ISO 27001 Zertifikat ­- mehr Schein als Sein? (Folien)
  • 08.02.2022 (Nur digital) Mathias Gisch: JI-Richtlinie und die Datenverarbeitung durch Sicherheitsbehörden (Folien)
 

Informationen zur Prüfungsleistung für LLM-Studierende und Zertifikatsstudium

Sofern Sie im Rahmen des LL.M.-Studiengangs „Informationstechnologie und Recht“ in dieser Lehrveranstaltung oder im Zertifikatsstudium eine Prüfungsleistung erbringen möchten, gelten die folgenden Anforderungen.

Es ist eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu erstellen, die maximal 10 Seiten umfasst (für Formalia s.u.). Inhaltlich soll sich die Ausarbeitung mit einem Thema befassen, das im Rahmen der Lehrveranstaltung von einem der Referentinnen und Referenten behandelt wurde. Sie wählen bitte eigenständig ein Thema, welches sich einem der Vortragsthemen zuordnen lässt. Behandelt werden soll entweder das konkrete Thema des Vortrags oder ein spezifischer Teilbereich davon. Ziel ist eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Ihrer gewählten Themenstellung. Die üblichen wissenschaftlichen Standards sind zu wahren; die inhaltlichen Erwartungen sind mit denen an eine Seminararbeit vergleichbar. In die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung fließt ausdrücklich auch die Wahl Ihres Themas ein; achten Sie dabei v.a. darauf, dass Sie das gewählte Thema in einer sinnvollen inhaltlichen Tiefe im Rahmen der maximal 10 Seiten analysieren und selbst dazu Stellung nehmen können. Wählen Sie daher ggf. auch nur einen spezifischen Teilbereich als Ihr Thema. Die Ausführungen der Referentinnen und Referenten sollen in Ihrer Ausarbeitung angemessen gewürdigt werden.

Formalia:

Die Ausarbeitung soll maximal 10 einseitig beschriftete Seiten (DIN A4 Format) umfassen. Nicht eingerechnet sind hierbei Deckblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis und Erklärung der eigenständigen Anfertigung.

  •  Schriftart Times New Roman (im Text 12 Punkt, in den Fußnoten 10 Punkt)

  •  Zeilenabstand im Text 1,5 Zeilen, in den Fußnoten einfach

  •  Seitenrand rechts 4 cm; Seitenrand links sowie die Ränder oben und unten jeweils 2 cm

Verstöße gegen diese Vorgaben führen aus Gründen der Chancengleichheit zu Punktabzügen.

Abgabe:bis Dienstag, 08.03.2022, 24.00 Uhr

Die Ausarbeitung ist als .pdf-Datei an die Mailadresse des Lehrstuhls (lehrstuhl.sorge(at)uni-saarland.de) zu senden (Betreff: Prüfungsaufgabe Datenschutz in der Praxis, Name, Vorname).