Korruptionsprävention
Die Sensibilisierung für Korruptionsgefahren und für die Folgen korrupten Handelns sind elementare Bestandteile der Korruptionsprävention. Die Sensibilisierung dient zum persönlichen Schutz der oder des Bediensteten. Sie soll insbesondere vor Verhaltensweisen schützen, die auf den ersten Blick unbedenklich zu sein scheinen, jedoch nach dem Strafgesetzbuch Straftatbestände (z. B. Vorteilsannahme) darstellen, die strafrechtliche Folgen nach sich ziehen und zusätzlich seitens des Arbeitgebers zu arbeits- bzw. disziplinarrechtlichen Folgen führen können. Keine Bedienstete, kein Bediensteter und keine sonstige für die Universität des Saarlandes tätige Person steht hierbei unter Generalverdacht.

Informationsangebote zur Sensibilisierung
Die Antikorruptionsstelle bietet Schulungen zur Sensibilisierung für Korruptionsgefahren an. Zu ausgewählten Themen findet man Informationen auf ihren internen Webseiten. Zusätzlich steht das E-Learning-Modul "Antikorruption an der Universität des Saarlandes" zur Verfügung.

E-Learning-Modul "Antikorruption an der Universität des Saarlandes"
Seit Anfang Oktober 2023 wird zur Sensibilisierung für Korruptionsgefahren das E-Learning-Modul "Antikorruption an der Universität des Saarlandes" zunächst für die Dauer einer Pilotphase in Teilbereichen der Zentralen Verwaltung eingesetzt. Das Modul wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes von der Universität des Saarlandes und der Mediadesign Hochschule Berlin von zwei Professoren entwickelt. Beide Autoren, Herr Prof. Dr. M. Mansdörfer (Universität des Saarlandes) und Herr Prof. Dr. T. Möller (Hochschule Wismar) vermitteln anschaulich die zur Sensibilisierung für Korruptionsgefahren ausgewählten Lerninhalte. Ein integrierter und anonymer Wissenstest dient der Nutzerin/dem Nutzer zur eigenen Lernkontrolle. Individuelles und interaktives Lernen stehen im Vordergrund. Aufgrund kurzer abgeschlossener Lerneinheiten kann die Beschäftigung mit den Themen nach eigener Zeiteinteilung (z. B. verteilt auf mehrere Tage) erfolgen. Weitere Informationen zum Modul sowie den Link zur Lernplattform findet man auf den internen Webseiten der Antikorruptionsstelle.

Antikorruptionsrichtlinie der Universität des Saarlandes
Die Universität hat die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der saarländischen Landes­verwaltung (Antikorruptionsrichtlinie)  vom 11.12.2018 für ihre Bediensteten entsprechend anwendbar erklärt. Die Richtlinie regelt u. a. den Umgang mit Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen.

Antikorruptionsstelle
Die Antikorruptionsstelle ist unmittelbar dem Vizepräsidenten für Verwaltung und Wirtschaftsführung zugeordnet.

Ansprechpartner
Jochen Daub

Antikorruptionsbeauftragter
Tel.: +49 681 302-4303 
jochen.daub(at)uni-saarland.de

Michael Sausen, Ass. iur.
Stellvertretung (Justiziariat)
Tel.: +49 681 302-4303 
m.sausen(at)univw.uni-saarland.de


Kontaktdaten
antikorruption(at)uni-saarland.de

Besuchsadresse:
Meerwiesertalweg 15, 66123 Saarbrücken, Bauteil 8, Ebene 0, Zi. 18  oder 20
Postanschrift: 
Universität des Saarlandes
Antikorruptionsstelle
Standort Meerwiesertalweg
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken

Intranetseiten der Antikorruptionsstelle

Auf den Intranetseiten finden Sie Informationen zu Themen der Korruptionsprävention und die Verlinkung zur Lernplattform des E-Learning-Moduls "Antikorruption an der Universität des Saarlandes".

Intranetseite  Antikorruption
 

Gesetze, Richtlinien

Antikorruptionsrichtlinie, Anti-Corruption Guidelines

Antikorruptionsrichtlinie
Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der saarländischen Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) vom 11. Dezember 2018, Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 17. Januar 2019

Anti-Corruption Guidelines

Please note: This translation is provided for information purposes only. In the event of any discrepancy between the translation and the original German version published in the Official Gazette (Amtsblatt des Saarlandes), the provisions of the latter shall take precedence.