Korruptionsprävention
Die Sensibilisierung für Korruptionsgefahren ist ein elementarer Bestandteil der Korruptionsprävention. Die Sensibilisierung dient zum persönlichen Schutz der oder des Bediensteten. Sie soll insbesondere vor Verhaltensweisen schützen, die auf den ersten Blick unbedenklich zu sein scheinen, jedoch nach dem Strafgesetzbuch Straftatbestände (z. B. Vorteilsannahme) darstellen, die strafrechtliche Folgen nach sich ziehen und zusätzlich seitens des Arbeitgebers zu arbeits- bzw. disziplinarrechtlichen Folgen führen können.
E-Learning-Modul "Antikorruption an der Universität des Saarlandes"
Die Antikorruptionsstelle der Universität des Saarlandes, die als weisungsunabhängige Einheit dem Vizepräsidenten für Verwaltung und Wirtschaftsführung zugeordnet ist, bietet Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung an. Ab Oktober 2023 steht hierzu auch das E-Learning-Modul "Antikorruption an der Universität des Saarlandes" zur Verfügung. Dieses wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes von der Universität des Saarlandes und der Mediadesign Hochschule Berlin entwickelt und wird zunächst für die Dauer einer Pilotphase in Teilbereichen der Zentralen Verwaltung eingesetzt.
Antikorruptionsrichtlinie der Universität des Saarlandes
Die Universität hat die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der saarländischen Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) vom 11.12.2018 für sich anwendbar erklärt. Die Richtlinie regelt u. a. den Umgang mit Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen.
Kontakt
E-Mail-Adresse: antikorruption(at)uni-saarland.de
Postanschrift: Universität des Saarlandes, Antikorruption, Standort Meerwiesertalweg, Postfach 15 11 50, 66041 Saarbrücken
Besucheradresse: Meerwiesertalweg 15, 66123 Saarbrücken, Bauteil 8, Ebene 0, Zimmer 018 oder 020
Jochen Daub Michael Sausen, Ass. iur., Justiziariat
Antikorruptionsbeauftragter Stellvertreter
Tel.: +49 681 302-4303 Tel.: +49 681 302-3445
jochen.daub(at)uni-saarland.de m.sausen(at)univw.uni-saarland.de
Gesetze, Richtlinien
Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der saarländischen Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) vom 11. Dezember 2018, Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 17. Januar 2019
Please note: This translation is provided for information purposes only. In the event of any discrepancy between the translation and the original German version published in the Official Gazette (Amtsblatt des Saarlandes), the provisions of the latter shall take precedence.