Krankheitsfall

  • Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden
  • bei Klausurabbruch: amtsärztliches Attest (alte PO) – neue PO (ab 2013) gilt § 10 der jeweiligen PO

Wichtig: Spätestens 8 Tage nach Klausur einzureichen (neue PO 2013 – 8 Werktage) Stempel und Unterschrift, Datum

Bitte nutzen Sie hierfür folgendes Formular:

Formular für Krankheitsnachweis