Bachelor-Winfo-SO 2013

Dies ist eine nichtamtliche Version der Ordnung. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die offiziell veröffentliche Version im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes.

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik vom 25. April 2013

Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes hat auf Grund § 54 des Gesetzes Nr. 1556 über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz – UG) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782) und auf der Grundlage der Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, der Universität des Saarlandes vom 25. April 2013 (Dienstbl. S. 114) folgende Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik erlassen, die nach Zustimmung des Senats hiermit verkündet wird.

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsinformatik auf der Grundlage der Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, der Universität des Saarlandes vom 25. April 2013 (Bachelor-Prüfungsordnung).

§ 2 Ziele des Studiengangs

Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik ist ein wissenschaftlicher, grundlagen- und methodenorientierter Studiengang, der wichtige wissenschaftliche Sachverhalte und Methoden, ein Verständnis für gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, die Grundlagen praktischen Erfahrungswissens und die Fähigkeit zur Anwendung dieser Kenntnisse auf die Lösung praktischer Aufgaben vermitteln soll und damit zur erfolgreichen Übernahme einer Tätigkeit als wissenschaftliche Fachkraft im Bereich der Wirtschaftsinformatik sowie zur erfolgreichen Aufnahme eines wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengangs befähigt. Auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen vermittelt der Studiengang in breiter Weise die fachlichen Methoden und Anwendungsgebiete der Wirtschaftswissenschaft, Informatik und Wirtschaftsinformatik, die um generelle (Schlüssel-) Kompetenzen ergänzt werden. Die Grundlagen- und Methodenorientierung des Studiengangs befähigt Absolventinnen und Absolventen zur systematischen Analyse und strukturierten Lösung bekannter wie neuartiger Aufgabenstellungen in der Wirtschaftsinformatik.

§ 3 Gliederung des Studiums

Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik gliedert sich in die Bereiche:

  • Quantitative Methoden
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftswissenschaft
  • Informatik
  • Generelle und überfachliche Qualifikationen
  • sowie einen Vertiefungsbereich
§ 4 Studienbeginn

Das Bachelor-Studium kann in jedem Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. Der Beginn im Wintersemester wird jedoch empfohlen.

II. Bachelor-Studiengang

§ 5 Studienbereiche und Module

(1) Das Bachelor-Studium der Wirtschaftsinformatik setzt sich aus den folgenden Bereichen zusammen:

  1. Quantitative Methoden (30 CP),
  2. Wirtschaftsinformatik (30 CP),
  3. Wirtschaftswissenschaft (36 CP),
  4. Informatik (39 CP),
  5. Generelle und überfachliche Qualifikationen (12 CP),
  6. Vertiefungsbereich (33 CP).

(2) Das Studium gliedert sich in Module bzw. Modulelemente, die den Kategorien Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Projektarbeiten (P), Proseminar- (PS) sowie Seminar- (S) und Bachelor-Abschlussarbeit (B) zugeordnet sind. Vorlesungen (V) vermitteln theoretische, konzeptionelle und methodische Grundlagen eines größeren zusammenhängenden Gegenstandsbereichs, die i.d.R. in Form eines Lehrvortrages vermittelt werden. Übungen (Ü) beziehen sich i.d.R. auf einzelne Vorlesungen und dienen der anwendungsorientierten Vertiefung der Vorlesungsinhalte, im Sinne eines angeleiteten Bearbeitens von Übungsaufgaben oder Fallstudien, einer Projektarbeit (P), der Anwendung von Softwaresystemen u.a.m. Das Proseminar (PS) dient dem Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten (wiss. Lesen, Schreiben, Präsentieren, Diskutieren) anhand ausgewählter wissenschaftlicher Arbeiten der Wirtschaftsinformatik. Das Seminar (S) dient der Vermittlung der Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens, der eigenständigen Erarbeitung eines abgegrenzten Themengebietes und seiner Forschungsfragestellungen und -ergebnisse sowie – im Rahmen der Vorstellung der Seminararbeit – dem Erwerb von Kommunikations- und Präsentationskompetenzen. Die Bachelor-Abschlussarbeit (B) vertieft und erweitert die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten durch die eigenständige Bearbeitung einer abgegrenzten wissenschaftlichen Aufgabenstellung.

(3) Der Bereich "Quantitative Methoden" umfasst folgende Teilbereiche:

  1. Mathematik für Informatiker  (Module im Umfang von 18 CP / 12 SWS / i.d.R. VÜ),
  2.  Statistik (Module im Umfang von 12 CP / 8 SWS / i.d.R. VÜ).

Alle Teilbereiche dieses Bereichs sind zu belegen (30 CP). Die Module werden i.d.R. einmal jährlich angeboten und umfassen 20 SWS / i.d.R. VÜ. Die Module werden i.d.R. mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

(4) Der Bereich "Wirtschaftsinformatik" umfasst folgende Teil- und Unterbereiche:

  1. Wirtschaftsinformatik
  2. Modul Wirtschaftsinformatik 2
  3. Modul Wirtschaftsinformatik 3
  4. Modul Wirtschaftsinformatik 4
  5. Modul Wirtschaftsinformatik 5

Alle Module dieses Bereichs sind zu belegen (30 CP). Die genauen Lehrveranstaltungen werden im Modulhandbuch angegeben. Die Module werden i.d.R. einmal jährlich angeboten und umfassen 20 SWS / i.d.R. VÜ. Die Module werden i.d.R. mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

(5) Der Bereich "Wirtschaftswissenschaft" umfasst folgende Teil- und Unterbereiche:

  1. Buchführung und Unternehmensrechnung
  2. Wirtschaftsprivatrecht I
  3. Module aus dem Unterbereich Management und Marketing
  4. Module aus dem Unterbereich Finanzen und Rechnungswesen
  5. Module aus dem Unterbereich Wirtschaftsinformatik und Informationssysteme
  6. Module aus dem Unterbereich Volkswirtschaftslehre

Aus diesem Bereich sind Module im Umfang von 36 CP zu belegen. Die Module 1. und 2. sind Pflichtmodule. Aus den Unterbereichen 3.- 6. müssen mindestens 4 Module belegt werden. Die genauen Lehrveranstaltungen werden im Modulhandbuch angegeben. Die Module werden i.d.R. einmal jährlich angeboten und umfassen 24 SWS / i.d.R. VÜ. Die Module werden i.d.R. mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

(6) Module des Bereichs "Informatik" sind:

  1. Programmierung 1
  2. Programmierung 2
  3. Grundzüge von Algorithmen und Datenstrukturen
  4. Informationssysteme
  5. Stammvorlesungen aus dem Bereich der Informatik

Aus diesem Bereich sind Module im Umfang von 39 CP zu belegen. Die Module 1. bis 4. sind Pflichtmodule. Aus den Stammvorlesungen der Informatik ist mindestens ein Modul zu belegen. Die genauen Lehrveranstaltungen werden im Modulhandbuch angegeben. Die Module werden i.d.R. einmal jährlich angeboten und umfassen i.d.R. 26 SWS / i.d.R. VÜ. Die Module werden i.d.R. mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

(7) Module des Bereichs "Generelle und überfachliche Qualifikationen" sind:

  1. Fremdsprache (Module im Umfang von 6 CP / 4 SWS / i.d.R. VÜ)
  2. Schlüsselkompetenz (Module im Umfang von 6 CP / 4 SWS / i.d.R. Ü)

Alle Module dieses Bereichs sind zu belegen (12 CP). Als Fremdsprache in 1. darf keine Muttersprache belegt werden. Für jede Fremdsprache wird das Mindestsprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen durch den Prüfungsausschuss bzw. im Falle der Delegation durch die Studiengangverantwortliche bzw. den Studiengangverantwortlichen festgelegt und in geeigneter Form bekannt gegeben. § 6 Abs. 3 der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, vom 25. April 2013 (Modulprüfungen ohne Benotung) bleibt auch hiervon unberührt. Es können nur freigegebene Schlüsselkompetenzen belegt werden, welche dem Modulhandbuch zu entnehmen sind. Abweichend hiervon haben Studierende unter 2. die Möglichkeit, einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Anerkennung des geleisteten studentischen Engagements (insbesondere Mitarbeit bei der akademischen Selbstverwaltung) im Umfang von maximal 3 CP zu stellen.

(8) Module des "Vertiefungsbereichs" sind:

  1. Proseminar (6 CP / PS),
  2. Projektarbeit Wirtschaftsinformatik (9 CP / P),
  3. Seminararbeit (6 CP / S),
  4. Bachelor-Abschlussarbeit (12 CP / B).

Alle Module dieses Bereichs sind zu belegen (33 CP). Themenstellerin/Themensteller des Seminars und der Bachelor-Abschlussarbeit sind zugelassene Prüfer/Prüferinnen der Abteilung Wirtschaftswissenschaft.

(9) Die konkrete Ausgestaltung der in dieser Studienordnung beschriebenen Module, Unterbereiche und Teilbereiche erfolgt im Modulhandbuch mit Zustimmung des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss kann diese Zustimmung fallweise oder generell der Studiengangverantwortlichen/dem Studiengangverantwortlichem übertragen.

§ 6 Studienplan und Modulhandbuch

(1) Die Studiendekanin/der Studiendekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erstellt auf der Grundlage dieser Studienordnung einen Studienplan und gibt diesen in geeigneter Form bekannt.

(2) Der Studienplan enthält nähere Angaben über die Art und den Umfang der Module, Angaben zum Zeitablauf sowie Empfehlungen zum Aufbau des Studiums. Das jeweils aktuelle Modul-Angebot in den verschiedenen Bereichen wird im Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters bekannt gegeben.

(3) Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Module und Modulelemente werden im Modulhandbuch beschrieben, das in geeigneter Form bekannt gegeben wird. Änderungen an den Festlegungen des Modulhandbuchs, die nicht in dieser Studienordnung geregelt sind, sind dem zuständigen Studiendekan bzw. der zuständigen Studiendekanin anzuzeigen und in geeigneter Form zu dokumentieren.

§ 7 Studienberatung

(1) Die Studienfachberatung auf Modulebene wird durch die Modulverantwortlichen wahrgenommen.

(2) Die Studierenden sollten eine Studienberatung in Anspruch nehmen, insbesondere:

  • bei Studienbeginn,
  • im Falle unzureichender Studienfortschritte im Sinne der Fortschrittskontrolle, geregelt in der Bachelor-Prüfungsordnung,
  • im Falle eines Studiengang- oder Hochschulwechsels.

(3) Für die allgemeine Studienberatung ist die Zentrale Studienberatung der Universität zuständig. Sie bietet Informationen und persönliche Beratung auch fachübergreifend an.

III. Schlussbestimmungen

§ 8 In-Kraft-Treten

(1) Die Ordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.

(2) Studierende, die vor dem 1. Oktober 2013 ihr Studium im Bachelor-Studium Wirtschaftsinformatik aufgenommen haben, durchlaufen das Studium und legen die Studien- und Prüfungsleistungen nach der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik vom 27. April 2009 (Dienstbl. S. 324) und der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik vom 27. April 2009 (Dienstbl. S. 830) ab.

(3) Studien- und Prüfungsleistungen nach der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik vom 27. April 2009 (Dienstbl. S. 830) können letztmalig im Sommersemester 2018 erbracht werden. Abweichend hiervon können die unter diese Vorschrift fallenden Studierenden auf Antrag bestimmen, dass sich Studium sowie die Studien- und Prüfungsleistungen nach den Vorschriften dieser Ordnung und der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, vom 25. April 2013 richten.

 

Saarbrücken, 19. August 2013

Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. Volker Linneweber