Fachfremde Leistungen

In bestimmten Studiengängen können fachfremde Leistungen laut Prüfungsordnung eingebracht werden.

  • Im Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre können bis zu 4 Bonuspunkte des 2. Studienabschnitts fachfremd sein. Fachfremd bedeutet, dass sie an jeder anderen Fachrichtung der Universität des Saarlandes erbracht werden können (z.B. Sprachkurse). Voraussetzung für die Anrechnung ist die Bewertung mit einer Note und der Ausweis der den Bonuspunkten entsprechenden Semesterwochenstundenzahl. Veranstaltungen mit weniger als 2 Semesterwochenstunden können nicht eingebracht werden.
  • Im Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik können Studenten, die das Profil bzw. die Studienrichtung 1 gewählt haben (ohne allgemein bildendes Fach) ebenfalls im Umfang von 4 Semesterwochenstunden fachfremde Leistungen erbringen (z.B. Sprachkurse). Voraussetzung für die Anrechnung ist die Bewertung mit einer Note und der Ausweis der den Bonuspunkten entsprechenden Semesterwochenstundenzahl. Veranstaltungen mit weniger als 2 Semesterwochenstunden können nicht eingebracht werden.
  • Wichtig: Wird als drittes Vertiefungsfach ein "fachfremdes" Vertiefungsfach gewählt (z.B. Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeographie, Soziologie) gewählt, so dürfen im Vertiefungsfach maximal 8 Bonuspunkte erbracht werden. Wenn weitere Veranstaltungen aus diesem Bereich eingebracht werden sollen, dann dürfen maximal 4 BP erbracht werden, die dann in die fachfremden Punkte eingehen. Die Obergrenze der in den genannten Fächern insgesamt einbringbaren Bonuspunkten beträgt damit 12 Bonuspunkte. Weitere fachfremde Punkte sind dann nicht mehr möglich.
  • Im Bachelorstudiengang Wirtschaft und Recht können im Wahlbereich Leistungen im Umfang von 6 CP eingebracht werden. Diese Punkte können entweder aus dem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Bereich stammen oder von anderen Fachbereichen sein (Achtung: für PO 2005 + 2008 nur Sprachkurse für WiWis). Voraussetzung für die Anrechnung ist die Bewertung mit einer Note und der Ausweis der den Bonuspunkten entsprechenden Semesterwochenstundenzahl. Veranstaltungen mit weniger als 2 Semesterwochenstunden können nicht eingebracht werden.
  • ACHTUNG: Einmal eingebrachte Leistungen können nicht mehr zurückgenommen werden.