Workshop März 2026

Vom 26. bis 27. März 2026 kamen die Mitglieder des trinationalen Doktorandenkollegs mit Gästen und Interessierten zum nunmehr 15. Docteuropa-Workshop zusammen.
Neben dem wissenschaftlichen Austausch der Promovierenden untereinander und dem Leitungsteam, bot das Kollegtreffen für die Promovierenden auch arbeitspraktische Informationen und Tipps zum Berufseinstieg. Mit Letzterem startete der Workshop. Zu Beginn des Kollegtreffens standen die Themen Publikation der Dissertation und der (Wissenschafts-) Verlag als mögliches Berufsfeld auf dem Tableau. Es sprach Mirjam Galley. Die promovierte Historikerin arbeitet seit 2019 als Lektorin für Geschichtswissenschaft/Heritage Studies und Projektmanagerin beim "transcript" Verlag in Bielefeld. Galley berichtete zunächst über die Arbeitsweise von Verlagen und über die verschiedenen Berufsfelder, bevor sie über ihren eigenen Werdegang und Arbeitsalltag sprach. In einem zweiten Teil gab sie den Doktorandinnen und Doktoranden wertvolle Tipps zur Veröffentlichung der Dissertation an die Hand. Besonders zentral sei es, zu verinnerlichen, dass es sich bei der gedruckten Monografie um ein anderes Genre handele: Die Schrift ist keine Prüfungsleistung mehr, die sich an Gutachterinnen und Gutachter der Dissertation richtet. Das Manuskript für die Veröffentlichung sollte so strukturiert und formuliert sein, dass es einen breiteren Leserkreis ansprechen kann. So sorge beispielsweise eine gleichmäßige Gliederungsstruktur beim Lesen eher für ein psychologisches Erfolgserlebnis, als wenn die einzelnen Kapitel zu stark in der Seitenlänge divergieren. Auch sei es nun umso wichtiger, Thesen zugespitzt zu formulieren und unnötige Beispiele zu kürzen.
Der Beitrag von Frau Galley lieferte viele Impulse, die während der freitäglichen Coaching-Sequenz aufgegriffen und vertieft werden konnten. Diskutiert wurden unter anderem die Erfahrungen des Leitungsteams mit Publikationsprozessen sowie mögliche Finanzierungshilfen – schließlich stellt die Veröffentlichung einer Dissertation für Promovierenden einen erheblichen Kostenfaktor dar. In der Diskussion wurden auch die unterschiedlichen Wissenschaftskulturen und die damit verbundenen Publikationspraxen der drei Partnerländer herausgearbeitet gebracht.
Intensiv diskutiert wurde auch nach jedem der drei Vorträge aus dem Kreis der Promovierenden. Als inhaltliche Klammer fungierte das Jahresoberthema "Gesellschaftsdiagnosen", zu dem die drei Vortragenden einen passenden Teil ihrer Projekte vorstellten. Anna Spielvogel (Sorbonne Université | Universität Göttingen) präsentierte einen mikrohistorischen Ausschnitt aus ihrem Promotionsvorhaben, in dem sie sich mit der Suche nach atomaren Endlagern in der Bundesrepublik und in Frankreich beschäftigt. In ihrem Vortrag fokussierte sie die lokalen Proteste bei der Suche nach einem atomaren Endlager Ende der 1970er Jahre in Niedersachsen und Mitte der 1980er Jahre in den Départements Ain, Aisne, Deux-Sèvres und Maine-et-Loire. Sowohl in der Bundesrepublik als auch in Frankreich forderte der lokale Protest die staatliche Legitimität heraus und erzielte insofern einen Sieg, als dass die Suche verzögert bzw. abrupt gestoppt wurde. Spielvogel verdeutlichte mit der von ihr gestalteten Quellenarbeit und ihrem Vortrag auch gleichsam die Unterschiede, sowohl hinsichtlich der staatlichen Kommunikation als auch der Proteste in Deutschland und in Frankreich. Die deutschen Verantwortlichen setzten auf das Vertrauen in staatliche Behörden, Frankreich hingegen auf eine angepasste Kommunikationsstrategie, in der Technokraten und örtliche Politiker eine zentrale Rolle einnahmen. Nicht nur die staatlichen Druckerzeugnisse, auch die Flyer und Poster der Protestierenden unterschieden sich, wenn auch verschiedene Topoi wie Generationalität und Apokalypse eine ähnliche Rolle spielten. Spielvogel konnte verdeutlichen, dass aus dem schwer handhabbar zu machenden "Zeitkonflikt " der Endlagersuche ein Raumkonflikt erwuchs, der in beiden Gesellschaften in einem Legitimationskonflikt der staatlichen Pläne mündete. Im Plenum wurde unter anderem diskutiert, ob in diesem Kontext ein vertrauensvolleres Verhältnis der französischen Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Staat und zu neuen Technologien zum Ausdruck kommt oder es den französischen Akteuren schneller und gezielter gelang, Ängste und Proteste zu kanalisieren.
Pierre Mennerat (Sorbonne Université) gab Einblicke in sein Dissertationsvorhaben zu "Droits de l’Homme et action extérieure de l’Allemagne fédérale: acteurs, langages, et pratiques (1982-1995)" und berichtete über die Menschenrechtsaußenpolitik der CDU/CSU in den 1970er und 1980er Jahren. In der Quellenarbeit befasste sich das Plenum unter anderem mit Presseberichten zu Norbert Blüm und den Positionen und dem Wirken Heiner Geißlers. Im Gegensatz zu Norbert Blüm, der in diesem Kontext vor allem mit seiner Reise 1987 in das totalitäre Chile in Verbindung gebracht wird, gilt Geißler noch heute als ein profilierter Vorkämpfer für internationale Menschenrechte, der sich auch nach seiner politischen Karriere diesem Thema annahm. Mennerat verdeutlichte in seinem Vortrag die Genese der menschenrechtspolitischen Position der CDU/CSU. So sei sie zu Beginn stark auf die Anliegen Deutscher fokussiert gewesen, da man sich insbesondere für den Bund der Vertriebenen einsetzte und die Teilung Deutschlands unter dem Aspekt der Menschenrechte thematisierte. Erst das Engagement von Gruppen innerhalb der Partei wie der Jungen Union und des Rings Christlich-Demokratischer Studenten veranlasste die Union dazu, eine universell-international ausgerichtete Menschenrechtspolitik zu gestalten. Der Referent betonte, dass es sich bei dieser Genese also nicht um eine Reaktion auf die Politik der SPD handelte. Sie speiste sich aus eigenen Beweggründen, wie dem Antikommunismus und dem Ideal eines christlichen Menschenbildes.
Zu guter Letzt ließ Jana Müller (Université du Luxembourg) das Plenum an Erkenntnissen aus ihrem laufenden Promotionsprojekt zum Thema Rückerstattung und Entschädigung jüdischen Vermögens in Luxemburg nach dem Zweiten Weltkrieg teilhaben. Müller konzentrierte sich auf die Gestaltung der "Dommages de guerre"-Regelungen in der frühen Nachkriegszeit, die im Kriegsentschädigungsgesetz von 1950 mündeten. Zunächst gab die Referentin den Doktorandinnen und Doktoranden Quellen wie Regierungserklärungen und Parlamentsberichte zur Analyse und Diskussion zur Hand. Die Quellen deuten zum einen auf eine abwartende Haltung des Großherzogtums hin, um zu eruieren, wie andere Staaten mit der Problematik der Kriegsschäden umgehen. Auch wird deutlich, dass der luxemburgische Staat die "Dommages de guerre" als finanzielles Risiko wahrnahm. Augenscheinlich wird dies in einer Informationsbroschüre für die Bevölkerung von 1950. Diese machte die Möglichkeiten der Entschädigung nach dem neu in Kraft getretenen Gesetz bekannt. Ein zentraler Topos stellt auch der Patriotismus dar: Trotz individueller monetärer Belastungen sollen die Luxemburgerinnen und Luxemburger das Allgemeinwohl im Blick behalten. Schließlich, so eine Aussage der Broschüre, seien die schlimmsten Schäden ohnehin moralischer Natur und nicht durch Geld wiedergutzumachen. Eine Restitution sollten ausschließlich luxemburgische Staatsbürger erhalten, die während des Krieges "besonders patriotisch" handelten. Angemerkt sei, dass innerhalb der Quellen jüdische Verfolgte und andere Opfer des Nationalsozialismus keine Rolle spielen. Daran anknüpfend erläuterte Müller in ihrem Vortrag, wie problematisch dieses Kriegsentschädigungsgesetz vor allem für die jüdischen Kriegsopfer war. 1939 lebten rund 5.000 Menschen jüdischen Glaubens im Großherzogtum. Nur rund ¼ von ihnen waren luxemburgische Staatsbürger. Der Rest von ihnen konnte auf eine Entschädigung hoffen, wenn sie einen "besonderen patriotischen Dienst" nachweisen konnten. Diese Einzelfallentscheidungen wurden auf Ministerebene getroffen. Dies stellt eine immense Herausforderung für die Nachwuchswissenschaftlerin dar: Insgesamt existieren etwa 90.000–100.000 solcher Einzelfallakten, die bis dato nicht vollumfänglich archivalisch erfasst wurden. Die Zulassungskriterien für ein Kriegsentschädigungsverfahren wurden erst im Zuge bilateraler Abkommen im Laufe der 1950er Jahre erweitert. Nach einem Vertrag mit der Bundesrepublik in den 1960er Jahren konnten schließlich auch jüdische Kriegsopfer bei unverschuldeter Staatenlosigkeit teilweise zum "Perte de Salaire" zugelassen werden, um Lohnausfallzahlungen zu erhalten. In der anschließenden Diskussion wurde vor allem deutlich, wie komplex die Restitutionspraxis vonstattenging und welche Schwierigkeiten somit bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung dieses Themas einhergehen.
Das nächste Kollegtreffen wird vom 12. bis 13. November in Paris stattfinden. Neben verschiedenen Fachvorträgen ist ein Besuch von Radio France geplant. Damit bietet das kommende Treffen erneut die Gelegenheit, aktuelle Forschungsarbeiten im trinationalen Kontext zu diskutieren, neue Impulse für die eigenen Dissertationsprojekte zu gewinnen und den wissenschaftlichen Austausch innerhalb des Kollegs weiter zu vertiefen.
Die Broschüre zur Veranstaltung können Sie hier einsehen.
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