Auslandsaufenthalt

Im Professionalisierungsbereich gibt es im Wahlpflichtbereich drei Optionen für einen Auslandaufenthalt:
- Studium (12 CP): Das Studium an einer ausländischen Hochschule muss ein Semester umfassen. Nach vorheriger Absprache und Erstellung eines Learning Agreements können CP in den entsprechenden Modulen des Fachs anerkannt werden. Die Teilnahme an mindestens drei Lehrveranstaltungen muss im Portfolio nachgewiesen werden.
- Praktikum (6-12 CP): Ein Praktikum kann nur absolviert werden, wenn im Pflichtmodul kein Praktikum ausgewählt wird. Die Anzahl der CP hängt vom Umfang des Praktikums ab: Ab sechs Wochen sind 6 CP möglich, ab zwölf Wochen 12 CP.
- Sprachkurse (6 CP): Sprachkurse müssen im Umfang von sechs Wochen mit mindestens 20 Zeitstunden pro Woche belegt werden, davon mindestens 60% in Präsenz. Bei Sprachen aus Haupt- oder Nebenfach muss das Niveau mindestens C 1 oder höher sein.
Um 6 oder 12 CP zu erhalten, ist ein Portfolio inklusive der Nachweise (Bescheinigungen der Hochschule, Praktikumsnachweis, Bescheinigung der Sprachschule) vorzulegen.
International Office
Informationen zur Organisation von Auslandsaufenthalten, Partnerschaften der UdS und vielem mehr finden Sie auf der Seite des International Office.
Kontakt
Dr. Stephanie Blum
Professionalisierungsbereich, Studienbüro: Studienkoordination und Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultät
Campus A 5 4, Raum 3.20
66123 Saarbrücken
Beratungstermine: nach Vereinbarung per Mail
Verantwortlich für die Inhalte dieses Webangebots
Anne Müller-Leist, M.A.
a.leist(at)mx.uni-saarland.de
Tel.: +49 (0) 681 / 302 – 57462
Campus A 5 4, Raum 0.20
Sprechzeit: Nach Vereinbarung