Fakultät 1
Fakultät 1: Rechts- und Wirtschaftswissenschaft
Der Innovationsschutz zählt in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft zu den prägenden Themen. Unsummen werden ausgegeben, um Betriebsgeheimnisse zu schützen, Rechtsverletzungen zu verfolgen, aber auch neue Innovationen zu entwickeln. Schadensersatzvolumina im Milliardenbereich sind keine Seltenheit mehr.
Nicht zuletzt deshalb hat sich beispielsweise der Bereich des Innovationsmanagement zu einem eigenen Fach der Betriebswirtschaftslehre entwickelt. Aber auch die Frage, auf welche Weise eine Innovation innerhalb eines Unternehmens geschützt wird, beruht nicht nur auf rechtlichen, sondern insbesondere auch auf betriebswirtschaftliche Erwägungen.
Dabei wird gerade im Bereich des Innovationsschutzes offenbar, dass Rechts- und Wirtschaftswissenschaft sich gegenseitig bedingen und eine sinnvolle Entscheidung nur durch fundierte Kenntnisse beider Disziplinen möglich ist. Soll eine Erfindung etwa zum Patent, zum Gebrauchsmuster oder als Geschmacksmuster angemeldet werden oder ist eine Behandlung als Betriebsgeheimnis vorzugswürdig?
Auch im Bereich des Marketings stellen sich bedeutsame Fragen. Kann etwa ein bestimmter Werbeslogan (beispielsweise „nichts ist unmöglich“) urheberrechtlichen Schutz beanspruchen? Liegt für solche Fälle ein markenrechtlicher Schutz vor? Ist Schutz für eine bestimmte Farbe (Telekom -„Magenta“) im Bereich der Werbung möglich? Wie ist es mit Jingles*(*=einfache Erkennungsmelodien)?
Zu all diesen und weiteren Fragen werden Antworten im Zertifikat Patent- und Innovationsschutz gegeben.
Für Studenten der Rechtswissenschaft ist festzuhalten, dass sich die Veranstaltung ausdrücklich an Nicht-Juristen wendet und keine juristische Ausbildung im Sinne eines Wahlfaches darstellt. Dennoch kann das Zertifikat einen ersten Einblick in den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes bieten und eine Teilnahme ist ohne weiteres möglich und kann eine sinnvolle Ergänzung des Pflichtbereiches während des Studiums sein.