Fakultät 2

Fakultät 2: Medizin - Theoretische Medizin und Biowissenschaften/Klinische Medizin

Der große Bereich der Medizin weist in ganz vielfältiger Weise Berührungspunkte mit dem Innovationsschutz auf.

Augenscheinlich wird dies im Bereich der modernen Gerätemedizin: Computer-Tomograph, Röntgengerät, Herzkatheterlabor, Ultraschall-Gerät etc. All diese technischen Hilfsmittel sind entwicklungs- und folglich auch kostenintensiv. Wie kann nun ein entsprechendes Gerät geschützt werden, wo liegt die Grenze zwischen den Interessen der entwickelnden Industrie und der Allgemeinheit in Form des Patienten?

Kann eigentlich eine neue Operationsmethode geschützt werden, so dass sie nur in einigen wenigen, exklusiven Kliniken angeboten wird? Und wie sieht es aus, wenn zu dieser Methode bestimmte neue Werkzeuge benötigt werden?

Nicht zu vernachlässigen ist schließlich der Aspekt der Gentechnik, indem sich die Frage stellt, ob überhaupt ein rechtlicher Schutz von Genen möglich ist, die ja nicht von Menschen Hand entwickelt, sondern allenfalls entschlüsselt und nutzbar gemacht werden.

Dieselben Probleme stellen sich im Bereich der Pharmazie: wie kann einerseits die Industrie in ihrer Forschung unterstützt und gefördert und andererseits der Bevölkerung möglichst kostengünstig Zugang zu modernen Präparaten gewährt werden?

Gerade im Bereich der Pharmazie stellt sich schließlich bei Generika das Problem des Markenrechts. So gibt es Acetylsalicylsäure in der Apotheke nicht nur von Bayer – „Aspirin“ ist dennoch einzigartig. Aber dürfte man es „Asperin“ nennen?

Wie kann ich schließlich eine Innovation vermarkten, wenn ich als „Erfinder“ lediglich über geringe Ressourcen verfüge? Wie kann ich mein Wissen an andere weitergeben und es zu Geld machen? Etwa Ärzte in ein anderes Krankenhaus schicken, damit sie eine neue Operationsmethode lernen? Was wenn diese mein Wissen einfach kostenlos weiterverbreiten?

Um diese und zahlreiche verwandte Komplexe dreht sich das Zertifikat Patent- und Innovationsschutz!