Fakultät 4
Fakultät 4: Philosophische Fakultät II: Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Auch Geisteswissenschaftler zieht es heute vermehrt in klassische Unternehmensstrukturen, aber auch in öffentliche Behörden und kulturelle Institutionen. Hier wie dort werden Sie tagtäglich mit Fragen des Innovationsschutzrechts in Berührung kommen. Durch Ihre Teilnahme am Zertifikat erhalten Sie einen umfassenden Überblick nicht nur über das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, sondern auch über das für Geisteswissenschaftler unverzichtbare Urheber-, Geschmacksmuster- und IT-Recht sowie das Marken- und Wettbewerbsrecht.
Urheberrechtliche Probleme stellen sich dabei keinesfalls nur beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten (Stichwort: „zu Guttenberg“)/ „Schavan“). Kann ich aber verhindern, dass jemand meine Gedanken gegen oder ohne meinen Willen verbreitet? Habe ich einen Anspruch darauf, als Urheber bestimmter Theorien genannt zu werden?
Fraglich ist aber beispielsweise auch, ob und unter welchen Voraussetzungen bestimmte Übersetzungen fremdsprachiger Werke einen eigenen Schutz genießen.
Kann ein bestimmter Werbeslogan (beispielsweise „nichts ist unmöglich“) urheberrechtlichen Schutz beanspruchen? Liegt für solche Fälle ein markenrechtlicher Schutz vor.
Diese und zahlreiche andere praxisrelevante Fragen werden Gegenstand des Zertifikates Patent- und Innovationsschutz sein.