Fakultät 6

Fakultät 6: Naturwissenschaftlich-Tech. Fakultät I: Mathematik und Informatik

Kaum ein Bereich ist derart im Fokus des Innovationsschutzes wie die Informatik und der Schutz von Software. Dabei stellt sich bereits die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein individuell entwickeltes Programm schutzfähig ist. Welchen Umfang hat der Schutz eines solchen Programms? Kann ich beispielsweise durch das Abändern kleinerer und ggf. unwichtiger Passagen eine Schutzrechtsverletzung umgehen? Macht es einen Unterschied, ob ein Programm als Firmware fest mit einem Endgerät verbunden ist?

Fallstricke lauern schließlich auch bei der Verwertung eines Programmes. Darf ein Käufer beliebig mit dem Produkt verfahren, es kopieren und abändern wie er will, oder gibt es Möglichkeiten dies zu untersagen? Kann ich einfach Unterprogramme und Ergänzungen zu bestehenden Programmen entwickeln und vertreiben, oder verletzt dies fremde Rechte?

Wer ist eigentlich „Erfinder“ wenn ich im Auftrag meines Arbeitgebers als Arbeitnehmer tätig geworden bin? Kann ich das Programm ggf. dennoch selbst vermarkten wenn ich kündige?

Nicht zu unterschätzen ist schließlich auch die Frage, inwieweit ich einem Abnehmer meines Programmes hafte. Hat man beispielsweise einen Schadensersatzanspruch gegen Microsoft, wenn das neue Windows schon wieder andauernd abstürzt? Oder habe ich zumindest einen Anspruch darauf, dass mir Updates zur Verfügung gestellt werden, die bestehende Fehler beseitigen?

Diese und zahlreiche andere praxisrelevante Fragen werden Gegenstand des Zertifikates Patent- und Innovationsschutz sein.