Fakultät 8

Fakultät 8: Naturwissenschaftlich-Tech. Fakultät III: Chemie, Pharmazie, Bio- und Werkstoffwissenschaften

Gerade auch im Bereich der Chemie, Pharmazie, Bio- und Werkstoffwissenschaften stellen sich zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit dem Innovationsschutz.

Oder eine neue Verbindung chemischer Elemente? Wie ist es, wenn die neue Verbindung erst durch ein neues Verfahren hergestellt werden kann oder ein neuer Anwendungsbereich für bereits bekannte Elemente entdeckt wird?

Dieselben Fragen stellen sich beispielsweise auch in der Pharmazie. Wie ist es, wenn ich ein neues (kostengünstigeres) Verfahren für die Herstellung eines bekannten Wirkstoffes entwickle? Wie, wenn ich einen gänzlich neuen Anwendungsbereich für einen bereits bekannten Wirkstoff entdecke?

Gerade im Bereich der Pharmazie stellt sich schließlich auch gerade bei Generika das Problem des Markenrechts. So gibt es Acetylsalicylsäure in der Apotheke nicht nur von Bayer – „Aspirin“ ist dennoch einzigartig. Aber dürfte man es „Asperin“ nennen?

Kann ich ein Patent auf ein menschliches Gen anmelden? Ist auch hier entscheidend, ob ein bestimmtes Verfahren oder einen bestimmten und neuen Anwendungsbereich für das Gen entdeckt habe?

Analog zu diesen Problemen stellen sich selbstverständlich auch bei den Werkstoffwissenschaften entsprechende Fragen. Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Werkstoff als neu, wann ist er schutzfähig? Schütze ich besser das Verfahren zu seiner Herstellung oder den Werkstoff selbst? Wie wirkt es sich aus, wenn ich einen neuen Werkstoff als angestellter Arbeitnehmer entdeckt habe? Kann ich ihn ggf. doch selbst vermarkten?

Diese und zahlreiche andere praxisrelevante Fragen werden Gegenstand des Zertifikates Patent- und Innovationsschutz sein.