Projektbeschreibung: Obligationenrecht

Projektbeschreibung


Europäisches Obligationenrecht

DFG-Projekt „Europäisches Obligationenrecht“

Ein umfassendes Lehr- und Textbuch für Studium und Praxis


1.    Zusammenfassung

Prof. Ranieri arbeitet seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Europäischen Zivilrechts. Er hat nach seiner Berufung an die Universität des Saarlandes begonnen, ein Lehrbuch „Europäisches Obligationenrecht“ zu konzipieren und fertigzustellen. Eine erste, in Inhalt und Anlage kurz gehaltene Fassung des Werkes ist 1999 erschienen. Anliegen des Werkes ist, einen „europäischen Rechtsunterricht“ jenseits der traditionellen Rechtsvergleichung zu ermöglichen. Die 1. Auflage war insbesondere für deutschsprachige Studierende aus der Schweiz, Österreich und Deutschland gedacht. Geschichte und Dogmatik bilden darin den Hintergrund der Darstellung einiger weniger zentraler Problembereiche des europäischen Schuldrechts. Das Werk bezweckt eine „induktive Lehr- und Lernmethode“ und integriert die Sachdarstellung mit einer Auswahl von Entscheidungen und sonstigen Materialien, ist also am didaktischen Modell der amerikanischen „Casebooks“ orientiert. Die mehr als erfreuliche Aufnahme des Werkes und des damit verbundenen wissenschaftlichen Konzepts in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit hat Prof. Ranieri überzeugt, dass es sich lohnt, dieses didaktische und wissenschaftliche Projekt in einer neuen, breiter angelegten und aktualisierten Fassung des Werkes umfassend auszubauen und auf alle wesentlichen Problembereiche des Schuldrechts zu erweitern.


2.    Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten

2.1   Stand der Forschung

Das Stichwort „Europäisches Zivilrecht“ ist keinesfalls neu. So forderte bereits vor mehr als zwanzig Jahren Hein Kötz die „Herausarbeitung eines Bestandes allgemeiner Grundsätze des Schuldrechts“, die Entwicklung also der Grundlagen eines gemeineuropäischen Zivilrechts. Bezeichnend war damals in diesem Zusammenhang vor allem sein Vorschlag, Lehrbücher zum Europäischen Zivilrecht fertigzustellen, um dadurch ein didaktisches Instrument zum Zwecke der Europäisierung des Rechtsunterrichts zur Verfügung zu haben. Ein umfangreiches Lehrbuch zum „Europäischen Vertragsrecht“ von H. Kötz und A. Flessner ist inzwischen fast fertiggestellt; ein erster Band ist bereits 1996 erschienen (Kötz, Europäisches Vertragsrecht, Tübingen: Mohr 1996). Eine englische und eine französische Übersetzung davon sind erschienen bzw. in Vorbereitung. Noch früher forderte auch Helmut Coing eine „Europäisierung der juristischen Lehre“. Er sah als vordringlichstes Instrument für die angestrebte europäische Ausrichtung des Rechtsunterrichts die Ausarbeitung von Lehrbüchern und das Angebot von Vorlesungen zum Europäischen Zivilrecht an: Gerade dieser Forderung einer gesamteuropäischen Darstellung der historischen Grundlagen des Privatrechts dienen die zwei Bände des Coing’schen „Europäischen Privatrechts“ (1985 und 1989). Dazu gesellt sich inzwischen das monumentale „The Law of Obligation“ von Reinhard Zimmermann (1991-93). Für das Sachenrecht liegt das holländische Werk von W.J. Zwalve, Geschiedenis von het Europese Privaatrecht. Inleiding en Zakenrecht, Bd.I (1993) vor; neuerdings auch das „Gemeineuropäische Deliktsrecht“ von Chr. v. Bar (Bd.I-II, 1996-1999). Die Diskussion zum Thema hat in den letzten zehn Jahren ein umfangreiches Schrifttum hervorgebracht, worauf hier nicht eingegangen werden kann. Das Vorhaben von Prof. Ranieri ordnet sich seit Anbeginn in diesen hier beschriebenen Rahmen ein. Prof. Ranieri hat andernorts bereits Gelegenheit gehabt, die wissenschaftlichen Überlegungen, die hier zugrunde liegen, im einzelnen darzustellen (vgl. F. Ranieri, Eine Dogmengeschichte des europäischen Zivilrechts? Einige Thesen zum Beitrag der Rechtsgeschichte zu einer europäischen Zivilrechtswissenschaft, in: Reiner Schulze (Hrsg.), Europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte. Ergebnisse und Perspektiven der Forschung, Berlin 1991, S. 89‑102). Der Grundgedanke des Vorhabens, an dem Prof. Ranieri seit 1997 arbeitet, ist, eine Einführung in die zentralen Probleme des Schuldrechts zu schreiben, die sich in Anlage und Präsentation an ein internationales studentisches Publikum richten kann. Das Werk sollte deshalb von vornherein nicht unbedingt eine systematisch angelegte, weitgehend vollständige Darstellung der gesamten Materie anbieten. Der ungewohnte Weg und die Knappheit der zur Verfügung stehenden Ressourcen haben damals dazu geraten, das neue Konzept zunächst an einigen wenigen Themen zu exemplifizieren. Die ursprünglich anvisierten Kapitel des Werkes sollten sich deshalb zunächst um einige wenige, als entwicklungstypisch zu bezeichnende Problembereiche des Vertrags- und des Schuldrechts gruppieren, wobei statt einer systematisch strukturierten Stoffdarstellung eine problem- und fallbezogene Erörterung im Vordergrund stehen sollte. Diese wird begleitet und ergänzt durch eine aus Texten und Kommentaren bestehende Materialsammlung. Vorbild hierfür sind die „Cases and Materials“ bei den amerikanischen Law Schools. Eine kasuistische, am konkreten Fall orientierte Problempräsentation sollte die Möglichkeit eröffnen, die Veränderbarkeit und Anpassungsfähigkeit von dogmatischen Konstruktionen transparent und zugleich die Eigenart der jeweiligen europäischen Privatrechtsordnungen in Lösungen und Methode für den Leser konkret und erfahrbar zu machen. Kürzlich veröffentlichte Vorschläge (vgl. etwa Thomas Kadtner, „Comparative Tort Litigation and Rules of Procedure“ an der University of Florida. Induktive Rechtsvergleichung - ein Modell für den Unterricht auch in Europa?, in: ZEuP 1997, 1153-1160) bestätigen die Richtigkeit und die Zeitgemäßheit des mit diesem Vorhaben angestrebten Anliegens. Ähnliches gilt für das seit einigen Jahren begonnene große Projekt von Walter van Gerven, „Ius Commune Case Books for the Common Law of Europe“, dessen 1.Band ebenfalls seit kurzem erschienen ist (W. van Gerven/G. Viney/J. Lever/P. Larouche/Ch. v. Bar, Cases, Materials and Texts on National, Supranational and International Tort Law. Scope of Protection (Oxford 1998)).


2.2   Eigene Vorarbeiten / Arbeitsbericht

Mit Beginn der Tätigkeit von Prof. Ranieri an der Universität des Saarlandes hat dieses Vorhaben eine konkrete Ausgestaltung angenommen. Damit konnte er beginnen, ein Lehrbuch „Europäisches Obligationenrecht“ zu konzipieren und eine erste Fassung davon fertigzustellen. Wie bereits erwähnt, war das primäre Anliegen zunächst, das wissenschaftliche und didaktische Konzept an einigen wenigen Themen zu exemplifizieren. Eine erste deutschsprachige Auflage des Werkes ist 1999 beim Springer Verlag (Wien/New York) erschienen. Das Werk richtet sich gezielt und bewusst an ein studentisches Publikum unterschiedlicher Nationalität. Die erste Fassung war insbesondere für die deutschsprachigen Studierenden aus der Schweiz, Österreich und Deutschland konzipiert. Dem Werk liegt die Grundidee zugrunde, einige zentrale Probleme des „Europäischen Obligationenrechts“ durch eine „induktive Lehr- und Lernmethode“ zu präsentieren. Ihm liegt deshalb eine gezielte Auswahl und Kommentierung von Gerichtsentscheidungen, gesetzlichen Normen und sonstigen Materialien aus den verschiedenen europäischen Privatrechtsordnungen zugrunde. Die Resonanz auf das Werk war in den vergangenen Monaten mehr als erfreulich: in einer Reihe von in- und ausländischen Rezensionen und Stellungnahmen wurde das Werk als ein didaktisches und wissenschaftliches Lehrangebot gewürdigt, aufgrund dessen eine Erneuerung des Rechtsunterrichts auf dem Gebiet des Schuldrechts in Europa begründet werden könnte (vgl. hier im einzelnen m.t.: in: Banca borsa e titoli di credito (2000), 300-301; C. Witz, in: Revue trim. de droit civil (2000) 1466-68; M. Tommasi, in: Vita notarile 3/99, 1300-1302; A. Nicolussi, in: Europa e diritto privato (2000), 701-710; R. Zimmermann, in: JZ 55 (2000), 665-666; V. Emmerich, in: JuS 2000, XL; M. Fromont, in: Revue Internationale de Droit Comparé 3 (2000), 692-693; H. Schönle, in: SchwJZ 96 (2000), 457-458; Liechtensteinische Jur. Zeit. 21 (2000), 29-30; K.H. Danzl, Zeit. für Verkehrsrecht, Wien (2000); G. Dilcher, in: NJW 2000, 3613 ff., insb. 3619). Das Werk scheint inzwischen auch in der allgemeinen didaktischen Literatur erfolgreich rezipiert zu werden: vgl. neuerdings Rüthers/Stadler, Allgemeiner Teil des BGB, 11.Aufl. 2001, S.XXVIII, 105, 203-205. Das Werk ist ferner kürzlich, neben einigen weiteren Büchern, als „Juristisches Buch des Jahres 2000“ ausgezeichnet worden (NJW 2000, S.3619 ff.). Die sehr positive Aufnahme motiviert dazu, nicht nur das Werk zu aktualisieren, sondern vor allem nunmehr das verfolgte Konzept umfassend anzugehen und auszubauen, so daß Darstellung und Stoffauswahl alle wesentlichen Problembereiche des Schuld- und Vertragsrechts aus europäischer Perspektive präsentieren und in ausführlicher Weise dokumentieren.


3.    Ziele und Arbeitsprogramm

3.1   Ziele

Geplant ist eine neue, wesentlich erweiterte Fassung des “Europäischen Obligationenrechts”. Alle wichtigen Problembereiche des Vertrags- und Schuldrechts sollen darin in der bereits exemplifizierten Weise in europäischer Perspektive nunmehr angesprochen und dokumentiert werden. Die bisherige Fassung soll in Anbetracht der neueren Entwicklungen aktualisiert werden.


3.2   Arbeitsprogramm

Zum einen soll die bisherige Fassung, die auf das Frühjahr 1999 zurückgeht und Ende 1999 als 1. Auflage erschienen ist, vollständig aktualisiert und überarbeitet werden. Gravierende neuere Entwicklungen - etwa die Umsetzung der EU-Verbraucher-Kaufrichtlinie, vor allem aber die Schuldrechtsreform in Deutschland - haben die erste Fassung des Werkes relativ rasch veralten lassen. Geplant ist hier zunächst die systematische Einarbeitung des inzwischen erschienenen umfänglichen rechtsvergleichenden und nationalen privatrechtlichen Schrifttums zu den einzelnen Themen in die neun Kapitel des Werkes. Einzuarbeiten sind vor allem in Text und Dokumentation die Reformvorhaben der Europäischen Union, etwa zum Verbraucherkaufrecht und dessen nationalen Umsetzungen, die inzwischen offenbar ganz aktuell gewordene Novellierung des Leistungsstörungsrechts des deutschen BGB sowie der publizierte Entwurf für eine Reform des schweizerischen Haftungsrechts. Aktualisierungs- und ergänzungsbedürftig scheint dem Antragsteller vor allem auch der Dokumentationsteil. Inzwischen sind in etlichen Bereichen neue und äußerst interessante Gerichtsentscheidungen bekannt geworden, die in die Dokumentation aufgenommen werden sollen. Die Judikatur zu manchen Themen hat sich in einigen Ländern überraschend rasch geändert, etwa zur Problematik des Aufwendungsersatzanspruchs für den „Retter” in der österreichischen Rechtsprechung oder zum Thema des Vertragsschlusses im französischen Recht. Eine erneuerte genauere und präzise Kontrolle des jeweiligen Standes der Judikatur zu den einzelnen Sachproblemen für alle hier angesprochenen europäischen Privatrechtsordnungen müsste deshalb im einzelnen durchgeführt werden.


Zum zweiten und vor allem ist die Auswahl der Probleme, die in der ersten Fassung des Werkes Berücksichtigung gefunden haben, dringend ergänzungsbedürftig. In einer Rezension (Zimmermann) wurde zu Recht bereits bedauert, dass die Rücksichtnahme des Verfassers auf den Umfang des Werkes zum Verzicht auf die Darstellung einiger zentraler Problembereiche des Schuldrechts geführt habe. Nunmehr soll das bereits vorgelegte Konzept auch in angemessenem Umfang verwirklicht werden. Alle wichtigen Problembereiche des Vertrags- und Schuldrechts sollen in einer neuen Fassung angesprochen und dokumentiert werden. Geplant ist deshalb eine wesentliche Erweiterung des Werkes um etliche Kapitel. Hinzugefügt werden soll etwa ein neues Kapitel zu den Abgrenzungsproblemen zwischen Vertragsirrtum und Gewährleistungshaftung des Verkäufers. Ein weiteres, neues Kapitel ist ferner für typische Probleme des Bereicherungsrechts geplant. Die Umsetzung der europäischen Richtlinien zum Verbraucherkauf in den einzelnen europäischen Privatrechtsordnungen muss im einzelnen berücksichtigt und dokumentiert werden. In neuen Abschnitten sollen ferner das Recht der Stellvertretung, der Forderungszession sowie der persönlichen Sicherheiten Berücksichtigung finden. Das Thema des Rücktritts und der Vertragsauflösung soll umfassender präsentiert werden. Die Probleme der Gefährdungshaftung sollen ebenfalls breiter angesprochen werden. Eine neue, endgültige Gliederung des Werkes ist z. Zt. deshalb noch nicht möglich, weil das Anliegen eines Ausbaus des Werkes vereinbart werden muss mit den zeitlichen und finanziellen Spielräumen, die hierfür zur Verfügung stehen werden.


Zahlreiche Rezensionen (Witz, Fromont, Nicolussi) haben seinerzeit nicht nur den Ausbau und die Fortschreibung des Werkes für eine erweiterte Fassung gefordert, sondern auch eine französische und eine italienische Fassung desselben und seine Adaptierung in Aufbau und Präsentation für eine französische und eine italienische Leserschaft. Eine Übersetzung von wesentlichen Teilen aus drei Kapiteln ins Französische wurde vergangenes Jahr im Zusammenhang mit einer Gastdozentur von Prof. Ranieri an der Faculté de droit von Paris I (Sorbonne) angefangen. Ursprünglich hatte Prof. Ranieri erwogen, eine solche fremdsprachliche Fassung des Werkes zeitgleich mit einer erweiterten Fassung vorzubereiten. Von einer solchen inhaltlichen und zeitlichen Verbindung möchte er nunmehr jedoch Abstand nehmen und dementsprechend die zeitliche Planung ändern. Im Rahmen des hier vorgelegten Projekts sollte dieses zweite Anliegen nicht gleichzeitig verfolgt werden. Prof. Ranieri möchte zunächst das Werk umfassend ausbauen. Eine fremdsprachige Fassung wird möglicherweise im Rahmen eines weiteren (universitätsgeförderten) Projekts zu verwirklichen sein. Falls ein solches realisiert werden kann, sollte das Werk in der geplanten französischen und italienischen Fassung in Inhalt und Anlage mit der deutschen identisch bleiben. Die Adaptierung würde vor allem die sprachlichen Voraussetzungen, die jeweils vom Leser realistischerweise erwartet werden können, betreffen. Von einer englischen Fassung des Werkes möchte der Antragsteller zunächst deshalb absehen, weil sich dadurch eine unzweckmäßige Überlappung mit dem bereits erwähnten großangelegten Projekt von W. van Gerven ergeben würde.