Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Eingriffe in Grundrechte – hier insbesondere die Freizügigkeit – einer klaren gesetzlichen Grundlage bedürfen, die im konkreten Fall nicht gegeben war. Dominik Brodowski, Universitätsprofessor für Europäisierung, Internationalisierung und Digitalisierung des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts, hatte bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die aktuellen Grenzkontrollen rechtlich auf unsicherem Fundament stehen könnten.
Auch wenn sich das Urteil auf einen konkreten Einzelfall bezieht, dürfte es über diesen hinausweisen: Seit September 2024 finden an allen deutschen Landesgrenzen wieder Kontrollen statt, die mehrfach verlängert wurden und politisch umstritten sind. Die Entscheidung aus Koblenz erhöht daher den Druck auf die Bundesregierung, die EU-rechtlichen Grundlagen dieser Grenzkontrollen zu prüfen. Das Urteil ist zur Revision zugelassen.
27.04.2026