Überbuchung

Überbuchung

Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, § 23, Absatz 2

Wird in einem Bereich gemäß der jeweiligen Studienordnung über mehre Semester hinweg mehr als die gemäß der jeweiligen Studienordnung notwendige Anzahl an CP erreicht, werden die zuerst bestandenen Modulprüfungen gewertet. Wird in einem Bereich innerhalb eines Semesters mehr als die nach der jeweiligen Studienordnung notwendige Anzahl an CP erreicht, werden die Module mit den besten Modulprüfungen gewertet (Wertung der besten Modulprüfung).