31.10.2022

01.11.2022 bis 09.11.2022: Anträge auf Freischuss/Wiederholung einer Prüfung im SoSe 22

Aufgrund der am 29.09.2022 ausgegebenen vierten Änderung zur Corona-Ordnung können für das SoSe 22 Anträge im dafür vorgesehenen Zeitraum gestellt werden.

Beitrag erstellt am 05.10.2022; aktualisiert am 31.10.2022

Entsprechend der Corona-Ordnung und der am 29.09.2022 ausgegebenen vierten Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes (Corona- Ordnung) können für die Klausuren des Sommersemesters 22 (Haupt- sowie Nachtermin) Anträge auf Freischuss und/oder Wiederholung eingereicht werden. Beachten Sie hierzu zwingend das nachfolgend beschriebene Verfahren:

Antragsverfahren:
Anträge auf Freischuss/Wiederholung (Haupt- und Nachtermin) können unter (antraege(at)wiwipa.uni-saarland.de) als Anhang in einer PDF Datei vom 01.11.2022 bis einschließlich 09.11.2022 eingereicht werden. Vor und nach Fristende sind keine Anträge möglich. Zu empfehlen ist, aussagekräftige Unterlagen und Nachweise beizufügen, um eine rasche Entscheidung zu ermöglichen. Bitte beachten sie, dass über dieses Verfahren ausschließlich Anträge mit Bezug zur Corona/Covid-19 Pandemie bearbeitet werden.

Inhalte des Freischuss-/Wiederholungsantrags (als Anhang in einer PDF Datei):
  • Art des Antrages (Antrag auf Freischuss/Wiederholung)
  • Name und Matrikelnummer
  • Studiengang
  • Angabe der betroffenen Prüfung(en)
  • Begründung (ggf. Nachweise)

Anträge können nur bearbeitet werden, wenn alle Informationen vollständig in einer PDF-Datei in der angegebenen Frist vorliegen.

Wichtige Information:
Beachten Sie bitte, dass ein Freischuss-/Wiederholungsantrag nur maximal einmal pro Lehrveranstaltung genehmigt werden kann. Ein erneuter Antrag auf Freischuss/Wiederholung kann gemäß der Corona-Ordnung nicht angenommen werden.
Es gilt nachfolgende Frist: Gemäß der „Vierte[n] Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes (Corona-Ordnung)“  können Prüfungen, deren zugehörige Lehrveranstaltungen dem Sommersemester 2022 angehören, einmalig als nicht unternommen gelten (Freischuss) oder einmalig zwecks Notenverbesserung bis zum Sommersemester 2023 wiederholt werden (Wiederholung).

Wir weisen darauf hin, dass Anträge auf Freischuss mit nachfolgendem Grund angenommen werden:

  • Studierende, die sich vor dem Antritt/vor dem Einsehen in die Klausurunterlagen aufgrund einer risikobehafteten Anzeige auf der Corona-Warnapp (rote Anzeige), gegen eine Durchführung einer Klausur entscheiden.
  • Die risikobehaftete Anzeige auf der Corona-Warnapp muss anhand eines Screenshots nachgewiesen/dokumentiert und dem Antrag beigefügt werden.