Leistungen anderer Hochschulen

Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen sollen unmittelbar nach Aufnahme des Studiums an der Universität des Saarlandes durchgeführt werden, um den reibungslosen Studienablauf (z.B. die Zulassung zum 2. Studienabschnitt bzw. das Setzen von Freiversuchen etc.) zu gewährleisten. Studenten werden gebeten, unverzüglich nach dem Wechsel das Prüfungssekretariat diesbzgl. aufzusuchen.

Prüfungsleistungen anderer Hochschulen innerhalb Deutschlands werden laut Prüfungsordnung wie folgt anerkannt:

Diplomstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik

  • Vordiplom anderer Hochschulen wird ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt (Herr Becker)
  • Teile der Vordiplomprüfung werden nach Überprüfung der Deckungsgleichheit von Umfang und Inhalten anerkannt (Herr Becker)
  • Anerkennungen im Hauptstudium werden nach Absprache mit den Lehrstühlen anerkannt (Frau Ambos)
  • Prüfungsleistungen von Fachhochschulen und Berufsakademie werden ggf. nach Überprüfung der Gleichwertigkeit maximal im Umfang des Vordiploms anerkannt (Herr Becker)
  • Fehlversuche werden ebenfalls angerechnet und übertragen
  • Die Anrechnung von Mathematik der Fernuniversität Hagen erfolgt bei Herrn Klein

Bachelor und Master Wirtschaftsinformatik

  • wirtschaftswissenschaftliche Klausuren des 1. Studienabschnitts anderer Hochschulen werden nach Überprüfung der Deckungsgleichheit von Umfang und Inhalten anerkannt (Herr Becker)
  • Informatik-Klausuren müssen generell von der Informatik auf Gleichwertigkeit überprüft werden (Herr Becker)
  • Anerkennungen des 2. Studienabschnitts und des Masterstudiums werden in Absprache mit den Lehrstühlen anerkannt (Herr Becker)
  • Prüfungsleistungen von Fachhochschulen und Berufsakademie werden ggf. nach Überprüfung der Gleichwertigkeit anerkannt (Herr Becker)
  • Fehlversuche werden ebenfalls angerechnet und übertragen

Bachelor und Master Wirtschaft und Recht

  • wirtschaftswissenschaftliche Klausuren werden nach Überprüfung der Deckungsgleichheit von Umfang und Inhalten anerkannt (Frau Bote)
  • juristische Prüfungen werden nach Überprüfung der Gleichwertigkeit von Frau Baumgärtner (Dekanat/juristisches Prüfungssekretariat) mit dem entsprechenden Formular anerkannt
  • Anerkennungen von Prüfungen, die im BWL-Studium dem Hauptstudium zugeordnet sind sowie Prüfungen, die in den Wahlbereich eingebracht werden sollen werden in Absprache mit den Lehrstühlen anerkannt (Frau Bote)