Leistungen anderer Studiengänge
Leistungen aus anderen Studiengängen der Universität des Saarlandes können teilweise anerkannt werden, wenn sie als äquivalent zu den Leistungen unserer Fachrichtung eingestuft werden.
Leistungen, die i.d.R. anerkannt werden:
• Höhere Mathematik für Ingenieure I, II; Mathematik für Informatiker I, II, Höhere Mathematik im Mathematik-Studium für Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler
• Quantitative Methoden I und II (Psychologie) oder Elementare Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Mathematik) für Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung
• Bürgerliches Vermögensrecht I Vorlesung und AG (Jura) für Wirtschaftsprivatrecht I und II
Die relevanten Prüfungsleistungen müssen zwingend zur erneuten Überprüfung im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat unter anerkennung(at)wiwipa.uni-saarland.de eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass auf die Anerkennung kein Anspruch besteht.
Hinweis: Einmal eingebrachte bzw. anerkannte Leistungen können nicht mehr zurückgenommen werden!