Verleihung der Ehrendoktorwürden an Herrn StB Dipl.-Kfm. Armin Pfirmann und Herrn RA/StB Hans-Jürgen A. Feyerabend

Verleihung der Ehrendoktorwürde an Herrn StB Dipl.-Kfm. Armin Pfirmann und Verleihung der Ehrendoktorwürde an Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Hans-Jürgen A. Feyerabend

Am 8. Mai 2019 wurde zwei herausragenden Persönlichkeiten insbesondere für ihren Einsatz zugunsten der Wirtschaftswissenschaft an der Universität des Saarlandes die überaus seltene Ehrung zuteil. Der Dekan der Fakultät für Empirische Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft, Herr Professor Dr. Stefan Strohmeier, verlieh ihnen die Urkunden, auf denen die Rechte und auch die Würde eines Ehrendoktors beschrieben waren. Sie sind nun beide befugt, den Titel des Doktors der Wirtschaftswissenschaft ehrenhalber (doctor rerum oeconomicarum honoris causa) zu führen.

In einer Feierstunde unter Anwesenheit zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter aus der Fakultät und vieler Gäste aus Wissenschaft, Praxis und Familien hat zunächst der Dekan die besondere Bedeutung einer derartigen Ehrung hervorgehoben. Es wurde auch deutlich, dass am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft eine derartige Würdigung eine ganz besondere Bedeutung hat. Dies wird auch dadurch offenkundig, dass die letzte Verleihung einer Ehrendoktorwürde in das Jahr 1993 zurückreicht.

Seine Laudationes hat Professor Dr. Heinz Kußmaul damit begonnen, darauf hinzuweisen, dass er die Kurzform der beiden Würdigungen vorgetragen hat, die im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2018 Behandlungsgegenstand im Fakultätsrat der Fakultät für Empirische Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft sowie im Senat der Universität des Saarlandes gewesen sind.

In seiner Würdigung von Herrn Steuerberater Dipl.-Kfm. Armin Pfirmann hat Professor Dr. Heinz Kußmaul zunächst auf die Vita ausgehend von seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes und seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Nestor der deutschen Betriebswirtschaftslehre, Herrn Professor Dr. Dr. h. c. mult. Günter Wöhe, hingewiesen. "Nicht ohne Grund wurde dieser exzellente Steuerberater zu einem der wichtigsten Partner in einer der größten mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien in Deutschland geworden", so eine der Kernaussagen dazu. In der Folge ist er zunächst auf das außerordentliche Œuvre bei seinen Publikationen und dies parallel zur Beanspruchung in der Beraterposition eingegangen und hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Herr Pfirmann größte Wertschätzung bei "keinem Geringeren als dem großen und viel zu früh verstorbenen Saarbrücker Betriebswirt Univ.-Professor Dr. Karlheinz Küting erhalten hat". Nach der Einordnung der Publikationstätigkeit hat er Bezug genommen auf die Einbringung in die Lehre und die pädagogische Eignung von Herrn Pfirmann, für die man "fast keine Worte" finde. Eingehend hat er die von Breite und Tiefe geprägte Lehrtätigkeit insbesondere, aber nicht nur, an der Universität des Saarlandes seit dem Jahr 2004 hervorgehoben. "In der Gesamtwürdigung ist Herr Steuerberater Diplom-Kaufmann Armin Pfirmann in jeder Hinsicht dafür geeignet, die Ehrendoktorwürde an der Universität des Saarlandes zu erhalten. Er hat sich in ganz besonderer Weise um die Universität des Saarlandes verdient gemacht und erfüllt auch ansonsten alle Voraussetzungen für diese besondere Ehrung."

Die Würdigung von Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Hans-Jürgen A. Feyerabend durch Professor Dr. Heinz Kußmaul beginnt ebenfalls mit einer Bezugnahme auf seinen Werdegang ausgehend von seinem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Er hat auf seine "geradezu atemberaubende berufliche Karriere" hingewiesen und kommt zu dem Ergebnis, dass es Herrn Feyerabend gelungen ist, "zum weltweit wichtigsten Partner im Bereich der Finanzdienstleistungen in einer der drei größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen der Welt zu werden", so die diesbezüglich abschließende Bemerkung. Danach hat er eingehend die Publikationstätigkeit von Herrn Feyerabend im Kontext seiner exzellenten beruflichen Vita gewürdigt und dabei auch "seine Affinität zur Wissenschaft und zum wissenschaftlichen Arbeiten" hervorgehoben. Nach der Darlegung der Publikationstätigkeit hat er die Lehrtätigkeit und die pädagogische Eignung von Herrn Feyerabend insbesondere, aber nicht nur an der Universität des Saarlandes seit dem Jahr 2011 hervorgehoben. Insbesondere die überaus elitäre Vorlesung "Besteuerung von Finanzdienstleistungen" im Master-Studium der Universität des Saarlandes führt zu einem Alleinstellungsmerkmal. "In der Gesamtwürdigung ist Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Hans-Jürgen A. Feyerabend in jeder Hinsicht dafür geeignet, die Ehrendoktorwürde an der Universität des Saarlandes zu erhalten. Er hat sich in ganz besonderer Weise um die Universität des Saarlandes verdient gemacht und erfüllt auch ansonsten alle Voraussetzungen für diese besondere Ehrung."

Nach abschließenden Bemerkungen von Professor Dr. Heinz Kußmaul mit dem Hinweis darauf, "dass es mit beiden enge Verbindungen gibt, die sich aus der gegenseitigen Wertschätzung ergeben", erfolgte die Überreichung der Urkunden durch den Dekan Professor Dr. Stefan Strohmeier. Die Veranstaltung wurde abgerundet durch sehr persönliche Ansprachen der beiden jungen Ehrendoktoren, in denen sie insbesondere auch ihren Dank bei ihren Familien, Freunden, beruflichen Weggefährten und Förderern sowie Kollegen und Mitarbeitern zum Ausdruck gebracht haben.