Allgemeiner Masterstudiengang
Der allgemeine Masterstudiengang Psychologie ist auf nicht-klinische Studienschwerpunkte ausgelegt (u. a. Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie). Es ist jedoch möglich, klinische Psychologie im allgemeinen Masterstudiengang als Wahlfach zu belegen. Im Wahlfach besuchen Sie die Vorlesung Krankheits- und Behandlungslehre (KB1) und zusätzlich ein für den allgemeinen Master vorgesehenes klinisches Seminar.
Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem 01.09.2020 begonnen haben, können durch das Belegen des Wahlfachs die Voraussetzungen erwerben, um die ‚alte‘ Ausbildung zur*zum Psychologischen Psychotherapeut:in anzutreten. Wichtig: Die Übergangsfrist für den Abschluss der ‚alten‘ Ausbildung ist auf das Jahr 2032 befristet.
Für Studierende, die ihr Bachelorstudium nach dem 01.09.2020 begonnen haben, ermöglicht der Besuch des Wahlfachs hingegen nicht das Antreten der Weiterbildung zur*zum Fachpsychotherapeut:in.