Déroulement

Planung

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient einer ersten allgemeinen Orientierung und der diagnositischen Abklärung. Außerdem erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten sowie deren –Rahmenbedingungen.

Vertiefte Diagnostik

Als universitäre Ambulanz führen wir bei allen Patientinnen und Patienten eine gründliche Diagnostik durch, bei der routinemäßig standardisierte Fragebögen, Testverfahren und andere objektive Methoden der Psychodiagnostik eingesetzt werden. Diese diagnostischen Ergebnisse ermöglichen ein umfassendes Bild über Ihre Problematik und einen persönlichen Behandlungsplan.

Termine vor Antragstellung

Die ersten Gesprächsstunden finden als Sprechstunden-Termine und/oder probatorische Sitzungen statt. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Darüber hinaus bieten sie die Möglichkeit der erweiterten Diagnosestellung und einer gemeinsamen Festlegung der Behandlungsziele.  Abgestimmt auf Ihren individuellen Fall, wird Ihnen Ihr*e Therapeut*in eine kognitive Verhaltenstherapie im Rahmen von Akutbehandlung (bis 12 Termine), Kurzzeittherapie (bis 24 Termine) oder Langzeittherapie (max. 80 Termine) empfehlen. Eine Einzelsitzung umfasst 50 Minuten.

Kostenübernahme

Gesetzliche Grundlage

Die Universitätsambulanz besitzt eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes. Sie ist eine Hochschulambulanz nach § 17 Abs. 1 SGB V (also eine Ambulanz zur Realisierung von Aufgaben im Bereich Forschung und Lehre. Sie ist keine Ausbildungsambulanz nach § 117 Abs. 2 SGB V). Deswegen ist eine Liquidation über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich.

Selbstverständlich kann auch privat (Selbstzahler) und über private Krankenversicherungen (PKV) abgerechnet werden.

Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)

Sowohl die Kennenlernsitzungen als auch die weitere Behandlung werden – wie in jeder Arztpraxis – über Ihre Versichertenkarte abgerechnet. Bringen Sie diese daher zum ersten Beratungs- bzw. Behandlungstermin in jedem Quartal mit.

Falls Sie nach den Kennenlernsitzungen die Behandlungsempfehlung annehmen möchten, wird Ihr Therapeut bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme einreichen.

In aller Regel wird ein solcher Therapieantrag von den gesetzlichen Krankenkassen bewilligt.

Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen (PKV), Beihilfe oder Selbstzahlern

Bei Privatversicherten liegen meist gesonderte Voraussetzungen vor. Bitte setzen Sie sich deswegen noch vor dem ersten Termin bei uns mit Ihrer Krankenversicherung  bzw. Beihilfestelle in Verbindung, um die Konditionen und Modalitäten einer Kostenerstattung zu erfragen. Wenn Sie von Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle entsprechende schriftlichen Antragsunterlagen erhalten sollten, bitten wir Sie, diese bei Behandlungsbeginn mitzubringen.

Falls Sie Selbstzahler - sind, berechnen wir die Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und stellen Ihnen eine Rechnung.

Qualitätssicherung

Unsere Behandlungsangebote orientieren sich an den aktuellen wissenschaftlichen und therapeutischen Standards. Um die Qualität der Behandlungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden diese systematisch evaluiert. Hierzu gehört u.a. das Ausfüllen von Fragebögen vor, während und nach der Therapie. Eine kontinuierliche Super- und Intervision ist Grundlage unseres therapeutischen Arbeitens. Dies umfasst auch das gelegentliche Aufzeichnen von Therapiesitzungen auf Video. Die Videobänder werden ausschließlich zu Supervisionszwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Alle Mitarbeiter der Ambulanz wie auch die Supervisoren stehen unter Schweigepflicht. Die Schweigepflicht besteht zu Ihrem Schutz und ist Ihr Recht als Patient. Zur Qualitätssicherung der Behandlung tauschen sich alle Therapeuten mit Frau Prof. (apl.) Monika Equit, der Fachaufsicht der Universitätsambulanz über Inhalte der Therapie aus.

Aufgrund der engen Verzahnung mit Forschung und Lehre wird Sie Ihr Therapeut ggf. auch bezüglich einer möglichen Teilnahme an wissenschaftlichen Studien bzw. an Lehrveranstaltungen ansprechen. Ihre Teilnahme ist sehr erwünscht, aber selbstverständlich freiwillig.

Damit die angestrebten Veränderungen erreicht werden und in Ihre Lebenswelt passen, ist Ihre aktive Mitarbeit innerhalb der Therapie besonders wichtig.

Frais de traîtement

À la différence du traîtements des maladies physiques, les frais de traîtement des troubles psychiques ne sont remboursés par les assurances santé que sur demande. Au début du traîtement, vous devez deposer und telle demande de remboursement auprès de votre assurance. Le formulaire indique vos coordonnées, la diagnose, une prise de position concernant l'indication et und précision du plan thérapeutique.

Demande de remboursement

Pour les assurances santé publiques, vous pouvez recevoir le formulair chez nous. Pour le formulaire d'une assurance santé privée, veuillez contacter votre assurance. Le formulaire est remplit en partie par nous et en partie par vous. Si vous en avez des questions, n'hésitez pas à nous contacter, nous nous ferons un plaisir de vous aider.

Base légale

Le centre de psychothérapie comportementale est autorisé par la Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes.  Il est un dispensaire selon § 17 section 1 SGB V (un dispensaire scientifique et éducatif). Il n'est pas un centre de formation selon § 117 section 2 SGB V resp. selon § 6 PsychThG). Un remboursement par les assurences santé publiques et privées est donc possible.