Ablauf und Kosten

Planung

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient einer ersten allgemeinen Orientierung und der diagnositischen Abklärung. Außerdem erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten sowie deren –Rahmenbedingungen.

Vertiefte Diagnostik

Als universitäre Ambulanz führen wir bei allen Patientinnen und Patienten eine gründliche Diagnostik durch, bei der routinemäßig standardisierte Fragebögen, Testverfahren und andere objektive Methoden der Psychodiagnostik eingesetzt werden. Diese diagnostischen Ergebnisse ermöglichen ein umfassendes Bild über Ihre Problematik und einen persönlichen Behandlungsplan.

Termine vor Antragstellung

Die ersten Gesprächsstunden finden als Sprechstunden-Termine und/oder probatorische Sitzungen statt. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Darüber hinaus bieten sie die Möglichkeit der erweiterten Diagnosestellung und einer gemeinsamen Festlegung der Behandlungsziele.  Abgestimmt auf Ihren individuellen Fall, wird Ihnen Ihr*e Therapeut*in eine kognitive Verhaltenstherapie im Rahmen von Akutbehandlung (bis 12 Termine), Kurzzeittherapie (bis 24 Termine) oder Langzeittherapie (max. 80 Termine) empfehlen. Eine Einzelsitzung umfasst 50 Minuten.

Kostenübernahme

Gesetzliche Grundlage

Die Universitätsambulanz besitzt eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes. Sie ist eine Hochschulambulanz nach § 17 Abs. 1 SGB V (also eine Ambulanz zur Realisierung von Aufgaben im Bereich Forschung und Lehre. Sie ist keine Ausbildungsambulanz nach § 117 Abs. 2 SGB V). Deswegen ist eine Liquidation über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich.

Selbstverständlich kann auch privat (Selbstzahler) und über private Krankenversicherungen (PKV) abgerechnet werden.

Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)

Sowohl die Kennenlernsitzungen als auch die weitere Behandlung werden – wie in jeder Arztpraxis – über Ihre Versichertenkarte abgerechnet. Bringen Sie diese daher zum ersten Beratungs- bzw. Behandlungstermin in jedem Quartal mit.

Falls Sie nach den Kennenlernsitzungen die Behandlungsempfehlung annehmen möchten, wird Ihr Therapeut bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme einreichen.

In aller Regel wird ein solcher Therapieantrag von den gesetzlichen Krankenkassen bewilligt.

Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen (PKV), Beihilfe oder Selbstzahlern

Bei Privatversicherten liegen meist gesonderte Voraussetzungen vor. Bitte setzen Sie sich deswegen noch vor dem ersten Termin bei uns mit Ihrer Krankenversicherung  bzw. Beihilfestelle in Verbindung, um die Konditionen und Modalitäten einer Kostenerstattung zu erfragen. Wenn Sie von Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle entsprechende schriftlichen Antragsunterlagen erhalten sollten, bitten wir Sie, diese bei Behandlungsbeginn mitzubringen.

Falls Sie Selbstzahler - sind, berechnen wir die Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und stellen Ihnen eine Rechnung.

Qualitätssicherung

Unsere Behandlungsangebote orientieren sich an den aktuellen wissenschaftlichen und therapeutischen Standards. Um die Qualität der Behandlungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden diese systematisch evaluiert. Hierzu gehört u.a. das Ausfüllen von Fragebögen vor, während und nach der Therapie. Eine kontinuierliche Super- und Intervision ist Grundlage unseres therapeutischen Arbeitens. Dies umfasst auch das gelegentliche Aufzeichnen von Therapiesitzungen auf Video. Die Videobänder werden ausschließlich zu Supervisionszwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Alle Mitarbeiter der Ambulanz wie auch die Supervisoren stehen unter Schweigepflicht. Die Schweigepflicht besteht zu Ihrem Schutz und ist Ihr Recht als Patient. Zur Qualitätssicherung der Behandlung tauschen sich alle Therapeuten mit Frau Prof. (apl.) Monika Equit, der Fachaufsicht der Universitätsambulanz über Inhalte der Therapie aus.

Aufgrund der engen Verzahnung mit Forschung und Lehre wird Sie Ihr Therapeut ggf. auch bezüglich einer möglichen Teilnahme an wissenschaftlichen Studien bzw. an Lehrveranstaltungen ansprechen. Ihre Teilnahme ist sehr erwünscht, aber selbstverständlich freiwillig.

Damit die angestrebten Veränderungen erreicht werden und in Ihre Lebenswelt passen, ist Ihre aktive Mitarbeit innerhalb der Therapie besonders wichtig.

Anders als bei der Behandlung körperlicher Erkrankungen, für deren Kosten Ihre Krankenkasse immer aufkommt, handelt es sich bei Psychotherapie um eine "Antragsleistung". Das heißt zu Beginn der Therapie muss die Übernahme der Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfe beantragt werden. Die dazu erforderlichen Formulare enthalten Ihre persönlichen Daten, Ihre Krankheitsdiagnosen, eine Stellungnahme zur Indikation und einige Angaben zu der geplanten Psychotherapie.

Antrag bei der Krankenkasse

Diese Formulare erhalten Sie als gesetzlich Krankenversicherter von uns, als privat Versicherter oder Beihilfeberechtigter von Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Das Ausfüllen der Formulare erfolgt zum Teil durch uns und zum Teil durch Sie selbst, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind. Wenn Sie hierzu Fragen haben,  zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Gesetzliche Grundlage

Die Universitätsambulanz besitzt eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes. Sie ist eine Hochschulambulanz nach § 17 Abs. 2 SGB V (also eine Ambulanz zur Realisierung von Aufgaben im Bereich Forschung und Lehre. Sie ist keine Ausbildungsambulanz nach § 117 Abs. 3 SGB V). Deswegen ist eine Liquidation über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich.

Selbstverständlich kann auch privat (Selbstzahler) und über private Krankenversicherungen (PKV) abgerechnet werden.