Praktikum

Berufspraktikum im Bachelor Europawissenschaften

Um den Studierenden möglichst frühzeitig Orientierung auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen und um ihnen zur ermöglichen, sich mit praktischen Kenntnissen weiter zu qualifizieren, beinhaltet das Studium im Bachelor Europawissenschaften ein verpflichtendes Berufspraktikum.

Die Studierenden gewinnen Einblicke in ein mögliches Berufsfeld und können Querverbindungen zwischen den im Studium erworbenen Kompetenzen und dem Berufsalltag herstellen. Das achtwöchige Praktikum beinhaltet einen erkennbaren Europa-Bezug und einen Bezug zur Ausrichtung und zu einem möglichen Berufsfeld.

 

Infoveranstaltung zum Praktikum

Die nächste Infoveranstaltung zum Berufspraktikum im Bachelor Europawissenschaften findet am 29. Juni 2023 von 16:00 bis 17:00 Uhr in Gebäude C5 3, Seminarraum 0.23 statt.

In dieser Veranstaltung werden folgende Themen besprochen: Wie finde ich ein Praktikum? Welche Arbeitgeber sind möglich? Welche formalen Vorgaben gibt es zur Anerkennung im Studium? Was ist vor, während und nach dem Praktikum zu tun? Wie muss der Praktikumsbericht aussehen? Wer sind meine Ansprechpartner:innen? Außerdem bietet dieses Treffen die Möglichkeit zur Beantwortung von Fragen zum Praktikum und zum Austausch.

Formales zum Praktikum

Praktikum als Pflichtteil im Studium

Das Berufspraktikum ist ein verpflichtendes Modul in allen Ausrichtungen im Bachelor Europawissenschaften. Sie erhalten für das Praktikum 12 CP.

  • Dauer: 8 Wochen
  • Empfohlenes Semester: 5./6. Fachsemester
  • Prüfungsleistung: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Umfang des fachnahen Praktikums und Praktikumsbericht
    (unbenotet)

Studienordnung §8:

(1) Im Rahmen des Kernbereich-Bachelor-Studiengangs Europawissenschaften: Geographien Europas/Neu-Zeit-Geschichte, Vergleichende Literaturwissenschaft ist im Rahmen des Moduls „Berufspraktikum“ ein Praktikum von mindestens 320 Stunden (8 Wochen) zu absolvieren, das in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studiengang steht. Das Praktikum soll während der vorlesungsfreien Zeiten absolviert werden, es kann auch im Ausland absolviert werden. Eine vorherige Genehmigung muss durch die Studiengangskoordination oder die Fachstudienberaterinnen bzw. Fachstudienberatern erfolgen. Das Praktikum ist durch eine unbenotete Bescheinigung der Praktikumsstelle nachzuweisen. Ein Praktikumsbericht ist anzufertigen. Für das Praktikum werden 12 CP vergeben. Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten können als Praktika anerkannt werden.

Wo kann ich mein Praktikum absolvieren?

Kriterium für das Praktikum ist ein erkennbarer Europa-Bezug und ein Bezug zur Ausrichtung und zu einem möglichen Berufsfeld. Dieser Bezug zum Studium muss im Praktikumsbericht erläutert werden.

Möglich sind beispielsweise die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, PR & Medien, Tourismus, Regionalentwicklung, Museen & Kultur, Events und Veranstaltungsorganisation, Marketing, überregionale Zusammenarbeit, Politik, politische Boldung, etc.

Die Studienkoordination führt eine Liste mit möglichen Praktikumsgebern, aber Sie sind in Ihrer Wahl frei und sollten wenn möglich Eigeninitiative ergreifen und Ihre individuellen Interessen berücksichtigen.

Das Praktikum muss im Vorfeld genehmigt werden. Hierzu benötigen Sie die Unterschrift der Fachkoordinator:innen bzw. der Studienkoordinaton.

Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht muss folgende formalen Vorgaben haben:

  • Schriftart: Times New Roman, Arial, Calibri, Segui
  • Schriftgröße: 12 (Schriftgröße Überschriften: 14, fett) 
  • Zeilenabstand: 1,5 
  • Blocksatz, Silbentrennung, Seitenzahlen 
  • Umfang: 4 bis 5 Seiten


Der Praktikumsbericht soll das Praktikum in Bezug auf das Studium bzw. den Berufswunsch reflektieren. Dabei können folgende Leitfragen helfen, aus denen sich auch mögliche Gliederungspunkte ergeben können:  

  • Warum habe ich dieses Praktikum ausgewählt (Bezug zu Studium oder Berufswunsch)? Welche Erwartungen habe ich an das Praktikum?
  • Wer war der Praktikumsgeber (knapp die Struktur, Berufsfelder und den Bereich des Praktikums vorstellen)?
  • Was waren meine Aufgaben im Praktikum (Tätigkeitsbereiche, Einweisung und evtl. Weiterbildung, dazu erforderliche Fähigkeiten und Kompetenzen)?
  • Wie waren meine Erfahrungen im Praktikum? Wurden meine Erwartungen an das Praktikum erfüllt bzw. nicht erfüllt?
  • Fazit (für das weitere Studium oder den Berufswunsch)
     

Die Abgabe des Praktikumsbericht erfolgt bei Ihrer Fachkoordinatorin bzw. Ihrem Fachkoordinator. Bitte legen Sie dem Praktikumsbericht folgende Unterlagen bei:

  • Deckblatt
  • Bescheinigung/Zeugnis des Prakiktumsgebers,
  • Evaluationsbogen.
Genehmigung Praktikum

Das Praktikum muss im Vorfeld von der Studienkoordination oder den Fachkoordinator:innen genehmigt werden. Dazu wird ein Formblatt zur Verfügung gestellt.

Das Formblatt dient gleichzeitig als Bescheinigung für den Praktikumsgeber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiengangs handelt.