Pflege

Wenn ein Pflegefall plötzlich eintritt, fühlt man sich von dieser Situation oft ersteinmal überfordert: Was ist alles zu tun und zu beantragen. Wie kann ich die neuen Aufgaben mit Berufstätigkeit oder Studium vereinbaren? Welche Leistungen gibt es? Wer kann beraten und helfen?

Was tun, wenn der Pflegefall eintritt

Erste Schritte

Beratung und Antrag auf Pflegeleistung

Seit 2009 gibt es ein Recht auf Pflegeberatung, sie wird zum Beispiel von den Pflegestützpunkten geleistet, oder auch der Pflegekasse.

Für privat pflegeversicherte Personen wird die Beratung von COMPASS Private Pflegeberatung durchgeführt.

Besonders wichtig ist es, schnellstmöglich einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse zu stellen, da die Leistungen ab Antragstellung erbracht werden. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst mit der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit.

 

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade

Bei der Beurteilung wird festgestellt wie stark die Selbstständigkeit der zu pflegenden Person durch körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen  beeinträchtig ist und welche Unterstützung sie benötigt.

Die relevanten Lebensbereiche sind Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Bei der Begutachtung werden für jeden Bereich Punkte vergeben und aus der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad abgeleitet - dabei bedeutet Pflegegrad 1 eine geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 2 eine erhebliche Beeinträchtigung, Pflegegrad 3 eine schwere Beeinträchtigung, Pflegegrad 4 eine schwerste Beeinträchtigung und Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung und besondere Anforderungen an die Pflege.

Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Pflege

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz stellen die Rahmenbedingungen für familienbedingte Auszeiten. So gibt es Regelungen für kurzzeitige Arbeitsverhinderung und längere Auszeiten sowie Lohnersatzleistungen. Einen guten Überblick bietet die Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Familienpflegezeit erlaubt die teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Sie beruht auf drei Säulen:

  1. 10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung

  2. Sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz mit zinslosem Darlehen

  3. Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums.

Für Beschäftigte

Die Universität des Saarlandes hat einen Kooperationsvetrag mit der AWO Saarland, der u.a. den Zugang zu einem umfassenden Beratungsangebot sowie Spezialkonditionen bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungen beinhaltet.

Demnach profitieren die Uni-Beschäftigten von einem breiten Beratungsangebot sowie einem teilweise vergünstigten Angebot an Hilfen, die speziell auf die Anliegen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen abgestimmt sind. Die Dienste werden über die Servicestelle „AWO zu Hause“ zur Verfügung gestellt.

Das Angebot umfasst neben der Beratung die Versorgung durch die Sozialstationen Süd-Saar und Nord-Saar im Bereich Pflege, Hauswirtschaft und häusliche Betreuung und Betreuung im AWO-Demenzcafé in Saarbrücken sowie Leistungen in den Bereichen Hausnotruf, „Menü Mobil“ (Essen auf Rädern), „Mobile“ (körperliche und geistige Aktivierung zu Hause) und Betreuungsvereine. Die Leistungen erfolgen auf der Basis individueller Einzelverträge mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Uni. Im Bereich Hauswirtschaftshilfe erhalten die Beschäftigten und ihre Angehörigen einen vergünstigten Tarif.

Für Studierende 

Studierende können sich wegen Familienpflichten beurlauben lassen. Auch ein Teilzeitstudium ist eine Möglichkeit Flexibilität zu gewinnen.

Anlaufstellen im Saarland

Pflegeportal Saar Über das Portal lassen sich freie Plätze in Tages-, Kurzzeit- oder Langzeitpflege finden, sie bietet einen Überblick über ambulante Pflegedienste, umfassende Informationen sowie wichtige Beratungsstellen im Saarland.

Einen guten Überblick bietet auch die Pflege-Mappe des Saarlandes.

Auch die saarländische Verbraucherzentrale stellt ein umfassendes Themenportal zur Verügung.

Hier finden Sie die saarländischen Pflegestützpunkte.

 

Unterstützung an der Uni

Sie pflegen eine*n Angehörige*n und arbeiten oder studieren an der Uni? Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Informationsgespräch: pflege(at)uni-saarland.de

Wir stellen Ihnen auch gerne eine Infomappe mit relevanten Flyern und Broschüren zusammen.