Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich (NTA) soll eine chancengleiche Teilhabe im Studium sicherstellen und Diskriminierungen vermeiden. Der NTA ist ein Teil der „angemessenen Vorkehrungen“, wie sie von der UN-Behindertenrechtskonvention (§ 24 Abs. 5 UN-BRK) im Bildungsbereich vorgesehen sind. Der NTA ist der Rechtsanspruch Studierender mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf eine bedarfsgerechte Anpassung von Studien- und Prüfungsbedingungen. Er soll vorhandene Nachteile aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung ausgleichen. Der NTA wird immer individuell und situationsbezogen an die behinderungsbedingten Beeinträchtigungen angepasst.
Einen ausführlichen Leitfaden zur Beantragung und Gestaltung von Nachteilsausgleichen finden Sie hier:
Leitfaden Nachteilsausgleiche im Studium
Guide Reasonable Accommodations (Englisch)
Gerne berät die Kontaktstelle Studium und Behinderung Studierende bei der Antragstellung und unterstützt den Antrag mit einer Stellungnahme. Eine Kurzfassung des Antragsprozesses finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Formulare
Mitteilung von Prüfungs- und Studienleistungen
Formulare (englisch)