19.02.2026

Chemikalien-Verbotsverordnung: Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde am 5. März

Das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ist in der Chemikalien-Verbotsverordnung geregelt. Personen, die damit beschäftigt sind, müssen eine entsprechende Sachkunde nachweisen.

Am 5. März findet von 9 Uhr bis 17 Uhr eine Online-Fortbildungsveranstaltung zum Erhalt der Sachkunde für Universitätsangehörige und Externe mit Gasthörerstatus statt.

Infos & Anmeldung