EVA-FR Evaluation des reformierten Fahrlehrerrechts

Typ

Forschungsprojekt

Kurzbeschreibung

Das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Fahrlehrerrechts ist abgeschlossen, die Neuregelungen traten zum 01. Januar 2018 in Kraft Ein Schwerpunkt der Reform bestand darin, die Qualität der Fahrlehrerausbildung zu verbessern, ein weiterer in der Optimierung der Fahrschulüberwachung. Daneben bestanden weitere Reformziele darin, bürokratische Hürden abzubauen und dem Nachwuchsmangel im Fahrlehrerberuf entgegenzuwirken.

Das Forschungsprojekt umfasst eine initiale Untersuchung zur wissenschaftlichen Begleitung der Reform des Fahrlehrerrechts. Dazu setzt sich das Projekt aus zwei Teilen zusammen: Im ersten Projektteil soll eine Konzeption zur Evaluation aller Reformschwerpunkte (Verbesserung der pädagogischen Qualität der Fahrlehrerausbildung, Optimierung der Fahrschulüberwachung, Entbürokratisierung, Minderung des Nachwuchsmangels) erarbeitet werden. In einem ersten Schritt wird der aktuelle Informationsstand zu geeigneten Methoden und Instrumenten zur formativen und summativen Evaluation der einzelnen Reformmaßnahmen aufgearbeitet. Anschließend erfolgt die Bestimmung eines Status Quo (Ist-Stand), um eine geeignete Vergleichsdaten  für die spätere Evaluation der einzelnen Reformmaßnahmen zu generieren. Die Ermittlung des Status Quo erfolgt unter anderem durch die Befragung

•    der Fahrlehrerausbildungsstätten,
•    der Ausbildungsfahrschulen,
•    der für die Fahrschulüberwachung zuständigen Behörden,
•    sowie der zuständigen Behörden für die Einrichtung des Prüfungsausschusses.

In einem nächsten Schritt sollen dann zukünftige Datengrundlagen/-zugänge bestimmt und ggf. Vorschläge zur Entwicklung notwendiger Instrumente gemacht werden.

Im zweiten Projektteil wird die Umsetzbarkeit des theoretisch-didaktischen Konzepts zur reformierten Fahrlehrerausbildung in der Ausbildungspraxis beurteilt werden. Dazu soll die Umsetzungspraxis des neuen Rahmenplans der Fahrerlaubnisklasse BE an zwei Fahrlehrerausbildungsstätten im Rahmen von jeweils zwei Ausbildungsdurchgängen begleitet werden. Darüber hinaus soll stichprobenweise auch die Ausbildung an den Ausbildungsfahrschulen begleitet werden. Im Ergebnis sollen dann Vorschläge zur inhaltlichen und methodischen Optimierung der Fahrlehrerausbildung inklusive Empfehlungen zur Gestaltung eines Referenz- bzw. Musterausbildungskonzepts unterbreitet werden. Auf Basis der Projektergebnisse aus beiden Projektteilen sollen schließlich Empfehlungen zum weiteren Vorgehen bei der Evaluation der reformierten Fahrlehrerausbildung (insbesondere zu Folgeuntersuchungen) formuliert werden.