AG StaatsR II

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte

Bitte beachten Sie stets möglicherweise erforderliche Terminverschiebungen, die i.d.R. auf der Startseite der Lehrstuhlwebseite bekannt gegeben werden.

 

 Zeit:siehe unten (Beginn in der zweiten Vorlesungswoche [17. KW])
 Ort:siehe unten
 Zielgruppe:2. Studiensemester
 Voraussetzung:Vorlesung Staatsrecht I

 

Im Sommersemester 2014 werden für die Studentinnen und Studenten des zweiten Fachsemesters Arbeitsgemeinschaften (AGs) zur Vorlesung "Staatsrecht II – Grundrechte" angeboten.

 

Zentraler Lehrinhalt der Arbeitsgemeinschaften ist die Prüfung von Grundrechtsverletzungen. Dabei wird insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einzelnen Grundrechten in klausurmäßiger Form aufbereitet. In diesem Rahmen werden auch zentrale Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, die aus der Vorlesung Staatsrecht I bekannt sein sollten, wiederholt und in die Fallbearbeitungen einbezogen.

 

Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft wird nachdrücklich empfohlen. Bei den Arbeitsgemeinschaften handelt es sich um Lehrveranstaltungen des Pflichtfachstudiums, in denen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 JAG, § 2a JAO, § 5 der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (StuPrO) eine Leistungskontrolle mit der Vergabe von Leistungspunkten stattfindet.

Wichtig: Anmeldung

Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften erfolgt vom 14.4.2014 bis 20.4.2014 über das Elektronische Anmeldesystem ELAS.

Ein nachträgliches Wechseln der Arbeitsgemeinschaften wird nicht möglich sein; wir bitten dies bei der Anmeldung zu beachten!

 

Nebenfachstudenten, die an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen möchten, können sich ab dem 14.4.2014 persönlich am Lehrstuhl (Sekretariat) zu den allgemeinen Öffnungszeiten anmelden.

Termine

KW 17: Fall  1"54, 74, 90, 2014 – Auf geht's Jungs"
KW 18: Fall 2"Die missglückte Gegendemonstration"
KW 19: Fall 3"Elfes-Urteil“
KW 20: Fall 4"Habeas Corpus"
KW 21: Fall 5"Lüth-Urteil“
KW 22: Fall 6"Altershöchstgrenze für Notare"
KW 23: Fall 7"Das umstrittene Pflichtexemplar"
KW 24Probeklausur
KW 25: Fall 8 "Kündigungsfristen"
KW 26: Fall 9"Sektenwarnung"
KW 27Besprechung der Probeklausur
KW 28: Fall 10"Durchsuchung"
KW 29: Fall 11"Zwangsmitgliedschaft"
KW 30 oder 31Leistungskontrollklausur

 

Bitte beachten Sie, dass zu den Besprechungsfällen keine Lösungsskizzen ausgegeben oder ins Netz gestellt werden. Denn zu den unabdingbaren Berufsqualifikationen in der Rechtspraxis gehört es, juristische Sachverhalte und Lösungsvorschläge eigenständig aufzunehmen und zu verarbeiten. So wird der Mandant dem Rechtsanwalt keinen schriftlichen Sachverhalt zur Beratung mitbringen, ebenso wenig wird der Richter den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten seine Lösungsidee in der mündlichen Verhandlung schriftlich vorlegen. Die Beispiele ließen sich fortsetzen.

Termine

Zeit und OrtAG-Leiter
Mo12:00–14:00 UhrGeb. C3.1Saal 0.01David Jungbluth I
Mo14:00–16:00 UhrGeb. C3.1Saal 0.01David Jungbluth II
Mo19:00–20:30 UhrGeb. B4.1Saal 0.20Dr. Christian Hallerbach I
Di18:00–20:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.05Daniel Bura
Di19:00–20:30 UhrGeb. C3.1Saal 3.01Dr. Christian Hallerbach II
Mi12:00–14:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.26Dr. Andreas Feld I
Mi12:30–14:00 UhrGeb. C3.1Saal 1.01Inge Karrenberg
Mi16:30–18:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.23Tobias Stuppi
Mi18:00–20:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.24Dr. Markus Groß
Mi18:00–20:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.04 Carolin Wellnitz
Mi18:00–20:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.06Anne-Chr. Backes
Do16:30–18:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.19Daniel Turchi I
Do16:00–18:00 UhrGeb. C3.1Saal 1.01Dr. Andreas Feld II
Do16:30–18:00 UhrGeb. B3.1Saal 0.12Dr. Hirschfelder
Do18:00–20:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.19Daniel Turchi II
Fr14:00–15:30 UhrGeb. C3.1Saal 0.01Cathrin Steiner

Leistungskontrollklausur

Die Themen und Sachverhalte der Leistungskontrollklausuren werden den Arbeitsgemeinschaftsleitern vor den Klausurterminen nicht bekanntgegeben. Diesbezügliche Fragen sind daher zwecklos.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Leistungskontrollklausuren.